Maßnahmen-Katalog

So sieht der Pandemie-Plan in Ö aus

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Österreich ist gewappnet: Ein Pandemieplan soll vor dem Virus schützen. Lesen Sie im Folgenden, welche Maßnahmen das Gesundheitsministerium im Fall eines Grippe-Ausbruchs ergreift.

Für den Fall einer Pandemie haben österreichische Experten unter Federführung des Gesundheitsministeriums einen 74 Seiten umfassenden Rahmenplan erstellt, der in Anlehnung an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das genaue Vorgehen und Abläufe von Maßnahmen regelt. Gleichzeitig wird die Bereitstellung und Verteilung von Influenza-Impfstoffen und Medikamenten geregelt. Im folgenden die Hauptpunkte der 3. Auflage des "Influenza Pandemieplans" vom November 2006:

  • Auf Bundes- und Landesebene werden Krisenstäbe eingerichtet (Gesundheitsbehörde, Influenza-Experten, Juristen, Pressebeauftragte - im Bedarfsfall auch Vertreter von Ärzte-, Apothekerkammer, Krankenversicherungen, NGOs).
  • Bei Alarm durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) - wenn ein neues Influenza-Virus aufgetaucht ist, das von Mensch zu Mensch weiter gegeben werden kann - sollten die Krisenstäbe binnen zwei Stunden zusammen treten können. Die Mitglieder haben 24 Stunden Bereitschaft.
  • Bei Vorliegen einer Influenza-Pandemie wird die Durchimpfung der gesamten Bevölkerung als wirksamste Schutzmaßnahme angestrebt, zu bedenken ist dabei allerdings eine Vorlaufzeit bis zur Erstellung einer passenden Vakzine innerhalb von etwa zehn Wochen. Zu empfohlenen antiviralen Arzneimittel gegen Influenza zählen laut dem Expertenplan Oseltamivir, Zanamivir (Influenza A und B) und Amantadin (nur Influenza A). Sekundärerkrankungen sollen mit Antibiotika (Makrolide, Ketolide und Amoxicillin) therapiert werden. Bei Mundschutzmasken sind Modelle der Gruppe FFP3 mit Ventil (für das Gesundheitspersonal) und ohne Ventil (für Patienten) als Idealmaßnahme vorgesehen.
  • Wegen der zeitlich gestaffelten Verfügbarkeit des möglichst schnell zu entwickelnden Vakzins gilt bei Impfungen folgende Priorität:
  1. Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko (Gesundheitswesen, Pflegedienste, Lehrer)
  1. 2. Personen zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur und der öffentlichen Sicherheit (Polizei, Bundesheer, Lebensmittel- und Wasserversorgung)
  1. 3. Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko: Menschen z.B. mit chronischen Erkrankungen (Herz-Kreislauf etc.).
  • Entsprechend Modellrechnungen wird bei einer Erkrankungsrate von 30 Prozent der Bevölkerung ohne Therapie von rund 36.000 notwendigen Spitalsaufnahmen in Österreich ausgegangen. Im Fall einer rechtzeitigen Neuraminidase-Therapie wird mit einer Reduktion auf 15.000 stationäre Aufnahmen gerechnet. Ausgehend von einer durchschnittlichen Verweildauer von zehn bis zwölf Tagen würden ca. 8.900 zusätzliche Betten benötigt.
  • Jedes Bundesland muss ein "Influenza-Spital" bestimmen, das einen Krisenplan erstellt. Um bei einem Pandemie-Fall zusätzliche Krankenbetten zu bekommen, sieht der Plan eine Absage geplanter Operationen, Aufstockungen durch Betten höherer Klassen und militärischer Sanitätseinrichtungen sowie die Entlassung von Patienten vor, die nicht unbedingt im Spital behandelt werden müssen.
  • Je nach Gefährdung werden sechs Phasen bzw. Szenarien unterschieden. Im schlimmsten Fall geht der Pandemieplan von einer zunehmenden und anhaltenden Ausbreitung in der Bevölkerung aus, die Österreich oder zumindest Nachbarländer erreicht. Phase 5 spricht von größeren Krankheits-Ausbrüchen, aber lokal begrenzten Mensch zu Mensch-Übertragungen. Phase 4 umfasst streng lokal begrenzte, limitierte Ansteckungen zwischen Personen. "Humane Erkrankungsfälle" durch einen neuen Virus-Subtyp ohne oder äußerst seltene Mensch-zu-Mensch-Übertragung fallen in Phase 3. Ist kein Subtyp bei Personen feststellbar und wird das Ansteckungsrisiko über Tiere als gering eingestuft gelten Maßnahmen laut Phase 1. Ähnlich sieht es bei Phase 2 aus, Unterschied ist lediglich eine höher eingeschätzte Ansteckungsgefahr.
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