Die beiden Angeklagten sollen unmittelbaren Tätern eine Wohnung zur Verfügung gestellt, einen Angeschossenen ärztlich versorgt und "reisefertig" gemacht haben. Auch Drogen und Sozialbetrug waren im Spiel. Einer der beiden räumte 7 Jahre Haft ab.
Wien. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wurde am Mittwoch am Landesgericht gegen zwei Männer verhandelt, die im Vorjahr jene berüchtigte Bankomat-Sprenger-Bande unterstützt haben sollen, der allein in der Bundeshauptstadt insgesamt 14 Coups zugeschrieben werden. Der Staatsanwalt legte einem 27-jährigen Algerier und einem 34-jährigen Österreicher zwar keine direkte Tatbeteiligung zur Last. Sie hätten der niederländischen Bande aber "viel geholfen".
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Konkret kreidete er dem Algerier an, den Kriminellen eine Wohnung in der Donaustadt zur Verfügung gestellt, E-Roller zur Tatbegehung sowie Mietautos zur Flucht vermittelt zu haben. Am 6. April 2025 waren zwei Täter von der Polizei angeschossen worden, wobei einer festgenommen werden konnte. Dem anderen gelang es dagegen, sich in die im 22. Bezirk angemietete Wohnung zu retten, wo ihn die beiden Angeklagten ärztlich versorgt und mit frischem Gewand ausgestattet hätten.
Der angeklagte Algerier erhielt sieben Jahre Haft.
Der Mann sei in weiterer Folge in die Niederlande zurückgekehrt. Aufgrund am Tatort sichergestellter DNA-Spuren konnte allerdings seine Identität ermittelt werden, was dank länderübergreifender Polizeiarbeit seine Festnahme ermöglichte.
Angeklagter räumte "Unterstützungshandlungen" ein
Der Algerier gab zu, der kriminellen Gruppierung eine Wohnung zur Verfügung gestellt zu haben. Es sei ihm aber ausschließlich um die Mieteinnahmen - insgesamt 5.000 Euro - gegangen. "Als ich erfahren habe, was die machen, habe ich sie rausgeworfen", behauptete der 27-Jährige. Er habe der Bande weiters eine Bekannte vermittelt, die sich darum gekümmert hätte, den Kriminellen die benötigten Fahrzeuge zu besorgen, räumte er ein. "Insofern hat es Unterstützungshandlungen gegeben", erklärte Alexander Philipp, der Verteidiger des 27-Jährigen.
Der Zweitangeklagte - ein Österreicher - stellte solche dagegen gänzlich in Abrede. Er habe mit dem Erstangeklagten ausschließlich Suchtgift konsumiert, von dessen Verbindung zu den Bankomat-Sprengern aber nichts gewusst, erläuterte sein Verteidiger Nikolaus Rast. Dass der BMW seines Mandanten regelmäßig in der Nähe der Täterwohnung geparkt war, belege nicht die Anwesenheit des 34-Jährigen in dieser Unterkunft: "Er hat oft seine Schwester besucht. Die wohnt zufällig 100 Meter Luftlinie von dieser Wohnung entfernt." Dass die Ex-Freundin des Erstangeklagten seinen Mandanten belaste, sei ebenfalls kein Schuldnachweis. Sie habe in diesem Kontext stets nur den Vornamen des Mannes genannt und sich nicht auf eigene Wahrnehmungen, sondern Erzählungen des Algeriers berufen. "Dieser Vorname ist ein Allerweltsname. Ich kenne allein sieben Männer, die so heißen", meinte Rast.
ZU Unrecht Notstandshilfe bezogen
Dem Algerier wurden darüber hinaus Suchtgift-Geschäfte in größerem Stil zur Last gelegt. Er gab zu, seit Herbst 2024 eineinhalb Kilogramm Kokain sowie vier Kilogramm Cannabis verkauft zu haben. Die (nicht rechtskräftigen) Urteile: der Nordafrikaner bekam sieben Jahre aufgebrummt, der Mandant von Nik Rast wurde von allen Beteiligungshandlungen an den Bankomat-Sprengungen freigesprochen. Für gewerbsmäßigen schweren Betrug - er hatte ungerechtfertigterweise Notstandshilfe bezogen, obwohl er gezählte 99 Mal im Kasino war und dabei bis zu 80.000 Euro pro Besuch einsetze - fasste der fünf Mal Vorbestrafte allerdings 15 Monate unbedingte Haft aus.