Benko-Verteidiger Norbert Wess ging in seinem Eröffnungsplädoyer mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hart ins Gericht und beantragte einen Freispruch.
Die Vorwürfe seien falsch, in der Anklage gebe es keine objektiv belastende bzw. konkrete Beweisergebnisse. "Ab Seite zehn wird es überhaupt Science-Fiction." Und wiederholt meinte Wess emotional: "Das ist Hokuspokus." "Das ist ein Paradefall, wie man nicht anklagen soll und anklagen darf", gab der Verteidiger zudem zu Protokoll.
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Die Ermittlungsbehörde hätte eigentlich "ergebnisoffen alle Für und Wider abzuwägen", betonte der Wiener Anwalt. All das sei nicht beachtet worden. Außerdem werde in der Anklage völlig das Jahr 2021 - als es zu den Geschenken gekommen sein soll - außer Acht gelassen - einem Jahr, in dem sich Benko beruflich und wirtschaftlich "auf dem Zenit befunden" habe. Zu dieser Zeit seien sämtliche Familienmitglieder mit Geschenken bedacht worden, es habe sich sehr wohl um "übliche Geschenke" gehandelt.
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Zudem hätten Onkel und Tante unter Wahrheitspflicht ausgesagt, dass ihre Nichte nur ihre Wertgegenstände "separieren" und bei ihnen wegen eines anstehenden Umzugs aufbewahren habe wollen. Ihr Mann sei hingegen in keinem Fall involviert gewesen, hätten die beiden ausgesagt. Somit und aufgrund vieler weiterer Tatsachen sei klar ersichtlich, dass es nie einen sogenannten "gemeinsamen Tatplan" gegeben habe.
"Vor Gericht sollte es um Wissen gehen"
Alle im Tresor befindlichen Wertgegenstände und das Bargeld René Benko zuzuordnen, sei einfach objektivierbar falsch. Teils bestehe die Anklage auch aus Aktenwidrigkeiten. In der Anklage gehe es großteils um Glauben, aber nicht um Wissen: "Vor Gericht sollte es aber um Wissen gehen."
So wie Benko etwa einen "Lebensring" an Mutter und Tochter verschenkt habe, habe er auch seinen Töchtern etwas zukommen lassen - als "angreifbare Erinnerung" an den Vater, wie es in der schriftlichen Gegenäußerung hieß, auf die Wess wiederholt verwies und die unter tatkräftiger Mithilfe Benkos entstanden sei. Von 16 hochpreisigen Uhren, von denen sehr wohl etliche an seinen Insolvenzverwalter gegangen seien, habe er zuvor im Jahr 2021 "in einem emotionalem Moment" einige ausgesucht und seinen Söhnen geschenkt. In dem ein oder anderen Fall habe er sich eine Uhr danach auch noch "selbst umgeschnallt". Auch solche Geschenke an einen Sechsjährigen oder einen Elfjährigen seien "in einem Familienverband" doch ganz normal. Man schenke eben quasi auf lange Sicht. Es bedeute doch nicht, dass man die Uhren sofort trage oder zu tragen habe.
Auch bezüglich des Bargeldes handle es sich keinesfalls um eine "Barreserve für den Notfall" oder einen "Notgroschen." Sondern vielmehr um Haushaltsgeld bzw. Erspartes, also um Gelder von Nathalie Benko, die großteils schon vor Jahren zur Seite gelegt worden waren.
Der Signa-Gründer hatte die Vorwürfe im Vorfeld des Prozesses vehement zurückgewiesen. Seine Ehefrau verantwortete sich bisher nicht. Beiden Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung jeweils ein bis zehn Jahre Haft.
Großer Medienandrang
Wie schon beim ersten Krida-Prozess gegen den gestrauchelten früheren Multimilliardär war auch diesmal der Medienandrang vor und im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Innsbruck äußerst groß. Rund 50 Journalistinnen und Journalisten - auch aus dem Ausland - versammelten sich im Saal, hinzukamen zahlreiche Fotografen und Kamerateams. Als der in Untersuchungshaft sitzende Benko von Sicherheitsbeamten - erneut ohne Handschellen - in den Gerichtssaal geführt wurde, ging ein minutenlanges Blitzlichtgewitter auf ihn nieder. Der 48-Jährige ist sichtlich gezeichnet. Ehefrau Nathalie kam erst in den Gerichtssaal, als die Fotografen und Kamerateams den Schwurgerichtssaal bereits verlassen mussten.
Urteil möglicherweise bereits heute
Der Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul ist heute von 9.00 bis 18.00 Uhr anberaumt. Für den 16. Dezember ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Es könnte aber schon heute ein Urteil geben. Benko war in einem ersten Krida-Prozess in seiner Heimatstadt im Oktober - nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter wurde er für schuldig befunden. In einem zweiten Anklagepunkt rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Innsbrucker Immobilie wurde der ehemalige Unternehmer hingegen freigesprochen. Sowohl Benkos Anwalt Wess als auch die WKStA haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingebracht.