Anwalt klagt an

Bettlerin soll 38.000 Euro Strafe zahlen

Teilen

Eine rumänische Bettlerin soll in Vorarlberg 38.000 Euro an Verwaltungsstrafen bezahlen.

Konkret wird der Frau vorgeworfen, dass sie immer wieder mit ihrem Kind in den Armen um Almosen gebeten haben soll, was in Vorarlberg dezitiert verboten ist. Allein in einem Monat haben sich Verwaltungsstrafen in Höhe von 17.000 Euro angehäuft – sowohl für das Betteln mit ihrem Kleinkind als auch für den Verkauf von Zeitungen (22 Strafen). Die Ersatz-Haftstrafe für die 38.000 Euro, die sich mittlerweile zusammengeläppert haben, beläuft sich auf drei Jahre, die sie vermutlich auch absitzen wird müssen, wenn ihr nicht eine Organisation unter die Arme greift.

„Grenzen ziehen“

Denn: Nach eigenen Angaben verdient die Rumänin 20 bis 30 Euro pro Tag. Sie habe fünf Kinder und müsse den Großteil des Geldes in die Heimat schicken, sagte sie gegenüber dem ORF, der die Geschichte aufdeckte. Mihaela C.s Rechtsanwalt Anton Schaefer hält die Strafen für rechtswidrig; Landesrat Erich Schwärzler von der ÖVP dagegen geht von der Richtigkeit der Maßnahme aus: Für ihn sei es wichtig und richtig, klare Grenzen zu ziehen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.