Einschränkungen am sozialen Leben

Coronavirus: Restaurants & Cafés nur noch bis 15 Uhr geöffnet

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Nicht versorgungsnotwendige Geschäfte schließen ganz.

Die verordnete Sperrzeit in der Gastronomie ab 15.00 Uhr betrifft alle Gasthäuser und -höfe, Hotels und Rasthäuser, mit Ausnahme der Gästebeherbergung und Lieferservices. Ebenso betroffen sind Restaurants, Speisehäuser, Bierstuben, Branntweinstuben, Weinstuben, Buffets, Eisdielen und -salons. Ausnahmen gibt es auch nicht für Cafes oder Kaffeehäuser, Konditoreien und Tanzcafes. Geschlossen bleiben ab 15 Uhr müssen auch Bars, Diskotheken, Nachtclubs.

Beschränkung der Gastronomie ab 15.00 Uhr

Folgende Gastgewerbe sind umfasst:
  • Gasthaus, Gasthof, Hotel, Rasthaus, mit Ausnahme der Gästebeherbergung
  • Restaurant, Speisehaus, Bierstube, Branntweinstube, Weinstube, Eisdiele/Eissalon
  • Cafe, Cafe-Restaurant, Kaffeehaus, Tanzcafe     
  • Bar, Diskothek, Nachtklub (Betrieb mit varieteartigen Darbietungen oder Animierlokal, jeweils ohne Publikumstanz)         
  • Buffet, Cafe-Konditorei, Espresso und alle übrigen Gastgewerbebetriebe    
Für die bloße Gästebeherbergung ist keine Sperrzeit festgelegt. Die Verabreichung von Speisen ist dort erlaubt, wie der Pressesprecher des Bundeskanzlers informiert.
 
Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal soll möglich sein.
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