Nach dem schrecklichen Amoklauf an einer Grazer Schule stellt sich vielen die Frage, wie der 21-Jährige Schütze an die Waffen kam.
Der 21-jährige Schütze, der am Dienstagvormittag in einer Grazer Schule wild um sich schoss und zehn Menschenleben auslöschte, besaß seine Waffen - eine Faustfeuerwaffe, eine Schrotflinte - legal. Denn für den Besitz von Waffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten) benötigt man lediglich eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Für eine Waffenbesitzkarte muss man mindestens 21 Jahre alt sein, eine Rechtfertigung für den Besitz (z.B. zur Selbstverteidigung) haben, ein psychologisches Gutachten sowie einen "Waffenführerschein" machen.
Kategorie C kann fast jeder kaufen
Gänzlich anders sehen die Bestimmungen bei Waffen der Kategorie C aus. Denn diese kann fast jeder Erwachsene (über 18) kaufen. Einzige Einschränkung: Man darf kein Waffenverbot haben und muss drei Tage warten, bis man die Waffe bekommt ("Abkühlphase"). Das heißt: Eine Waffe, wie jene in dem Bild für 270 Euro, kann fast jeder über 18-Jährige in Österreich kaufen und besitzen. Die Waffe muss allerdings im Zentralen Waffenregister registriert werden. Dafür hat man sechs Wochen lang Zeit.
Wer eine Waffe "führen", also tragen möchte, braucht einen Waffenpass. Der Amokschütze hatte Letzteres nicht, hätte die Waffen also nicht führen dürfen.