"Schlag ins Gesicht"

'Digitales Delikt': Empörung über Teichtmeister-Anwalt

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Die Aussage Michael Ramis sei "ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer"

Ab 8. Februar wird der bekannte Ex-Burg-Schauspieler für den Besitz von Kinderpornos in Wien vor Gericht stehen. Ihm drohen maximal zwei Jahre Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Teichtmeisters Medienanwalt Michael Rami hält das jahrelange Runterladen und Verwenden von Kinderpornografie für "ein rein digitales Delikt".

Diese Verteidigungs-Strategie löste massive Empörung aus: „Diese Aussage ist es eine Bagatellisierung der Oberklasse und ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer“, zeigt sich Jürgen Ungerböck, BK-Chefinspektor für Kinderpornografie, im Ö1-Morgenjournal empört. Hinter jeder Datei stehe ein Kind, das in nicht altersgerechter Weise fotografiert wurde oder das Leid eines sexuell missbrauchten Kindes.

Anwalt Rami soll sich bei Opfern entschuldigen 

Mit Bestürzung reagiert auch Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform "Betroffener kirchlicher Gewalt", auf die Aussage von Verfassungsrichter Michael Rami, wonach der Schauspieler Florian Teichtmeister ein "rein digitales Delikt" begangen habe.

Rücktritt. "Das zu verharmlosen, ist eines Verfassungsrichters unwürdig -entsprechend muss Rami seine Funktion im Verfassungsgerichtshof zurücklegen, um weiteren Schaden am Höchstgericht und an der Rechtsstaatlichkeit abzuwenden", klagt Rothwangl. Und: "Rami sollte sich bei allen Missbrauchsopfern entschuldigen, die er mit seiner menschenverachtenden Aussage von einem ,rein digitalen Delikt' verhöhnt hat." 
  

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