OLG Innsbruck

Geringere Strafen für falsche Amputation

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Die Verurteilten müssen nur die Hälfte der ursprünglichen Summe zahlen.

Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat am Mittwoch die Strafen für zwei Ärzte nach einer falschen Beinamputation bei einer 91-jährigen Patientin im Krankenhaus St. Johann in Tirol im Juni des vergangenen Jahres reduziert und zur Hälfte bedingt nachgesehen. Die Probezeit für die beiden Angeklagten beträgt drei Jahre.

Verteidiger erhoben Einspruch
Die Verteidiger hatten gegen die Höhe der Strafen Einspruch beim OLG erhoben. Bei der Verhandlung wurde dem teilweise Folge geleistet. Für den deutschen Operateur wurde die Strafe von 10.000 Euro (200 Tagessätze) auf 9.000 Euro (180 Tagessätze) reduziert. Der zweitangeklagte Arzt, der den Operationsplan erstellt hatte, war in erster Instanz zu einer Strafe von 7.200 Euro (180 Tagessätze) verurteilt worden. Diese Strafe wurde auf 6.000 Euro (150 Tagessätze) herabgesetzt. Da die Strafe zur Hälfte bedingt erlassen wurde, müssen die beiden Ärzte nur jeweils die halbe Summe auch tatsächlich bezahlen.

Gericht: "Stress kann nicht als Entschuldigung gelten"
Aus Gründen der Generalprävention könnten die Strafen nicht zur Gänze bedingt ausfallen. Für Krankenhäuser gelte eine besondere Sorgfaltsanforderung. Auch großer Stress, unter dem der Operateur am Tag des folgenschweren Eingriffs gestanden haben soll, könne das Geschehene nicht entschuldigen. Der Arzt habe die Krankenakte nicht noch einmal studiert, erklärte der vorsitzende Richter Ulrich Paumgartten. Erschwerend sei gewesen, dass es sich um eine gravierende Verletzung gehandelt habe. Die Folgen seien fatal gewesen. Immerhin habe noch eine Operation durchgeführt werden müssen, bei der dann das kranke Bein abgenommen wurde. Als mildernd seien für die Angeklagten die organisatorischen Mängel im Krankenhaus und das Geständnis des Erstangeklagten gewertet worden, hieß es bei der Urteilsverkündung.

Unzureichende Sicherheitsstandards im KH St. Johann
Im Krankenhaus St. Johann hätten zum Zeitpunkt der Operation unzureichende Sicherheitsstandards geherrscht. Eine Expertise würde belegen, dass in der Klinik Mängel vorhanden waren, die man den Angeklagten als Milderungsgründe anrechnen müsse, hieß es bei der Verhandlung.

Rechtes statt linkem Bein abgenommen
Zu dem folgenschweren Fehler war es am 16. Juni 2010 gekommen. Die Frau litt an einer Gefäßerkrankung, die ein Bein stark in Mitleidenschaft gezogen hatte. Irrtümlich wurde ihr das gesunde, rechte Bein unterhalb der Hüfte abgenommen. Wenige Tage später musste sich die 91-Jährige einer zweiten Operation unterziehen, bei der auch das linke Bein amputiert wurde.

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