Frankreich

Hausmeister-Streit an Pariser Botschaft

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Ein entlassener Portier will seine Dienstwohnung nicht verlassen.

Der Nervenkrieg um die österreichische Botschaft in Paris nimmt kein Ende. Wie ein Pariser Gericht entschied, hätte der ehemalige Portier Emmanuel R. nach seiner Entlassung im Dezember 2012 seine Dienstwohnung mit 23. Juni räumen müssen. R. will die Wohnung jedoch nicht verlassen, solange sich noch persönliche Gegenstände von ihm in den Botschaftsräumen - zu denen er seit seiner Entlassung keinen Zutritt mehr hat - befinden und wandte sich daher erneut an die Justiz. Noch vor der geplanten Anhörung am 3. September bekam er jetzt jedoch Besuch vom Gerichtsvollzieher.

Zwangsräumung
Dies geschah laut R. auf Bestreben der österreichischen Botschaft. Es handle sich dabei um ein Routinevorgehen der französischen Behörden nach einem Räumungsentscheid, kontert das Außenministerium. Die österreichische Botschafterin in Paris Ursula Plassnik habe sich sogar persönlich dafür eingesetzt, dass die Zwangsräumung der Wohnung nicht vor Schulschluss, am 6. Juli erfolge.

Persönliche Gegenstände
Vor einem neuerlichen Besuch des Gerichtsvollziehers und der Polizei - mit dem er in fünf bis sieben Tagen rechnet - will R. die Dienstwohnung auch nicht verlassen, sagte er am Dienstag im Gespräch mit der APA. Grund seien persönliche Gegenstände - wie etwa Kleidung und Dokumente - die im Inneren der Botschaft unter Verschluss gehalten würden. Deshalb habe er sich an den Vollstreckungsrichter (juge de l'execution) gewandt, der beide Parteien für den 3. September zu einer Anhörung vorgeladen habe. Direkte Kommunikation zwischen ihm und den österreichischen Botschaftsmitarbeitern gebe es bereits seit langem nicht mehr.

R. war im Dezember 2012 wegen "schwerwiegender Verfehlungen" gekündigt worden, nachdem er zuvor bereits 18 Jahre als lokaler Angestellter der Botschaft tätig gewesen war. Vorgeworfen wird ihm die "exzessive Nutzung des Dienstlaptops für private Zwecke" sowie den Besuch einer Automesse während eines Krankenstandes. Mit der Kündigung verlor der dreifache Vater auch den Anspruch auf seine Dienstwohnung im noblen 7. Pariser Arrondissement.

"Mobbingopfer"
R. sieht sich hingegen als persönliches Mobbingopfer der österreichischen Botschafterin Ursula Plassnik und klagte die Republik wegen "missbräuchlicher Entlassung". Im November soll die erste Anhörung der Ex-Außenministerin vor dem Pariser Arbeitsgericht stattfinden.

Zusätzliches Öl ins Feuer goss zuletzt ein Steuerbescheid des Finanzamtes, der R. für das Jahr 2012 eine Wohnungssteuer von knapp 10.000 Euro für seine Dienstwohnung vorschreibt. Für seine 50 Quadratmeterwohnung im Keller des Botschaftsgebäudes eine stolze Summe, die sich aus den rund 60.000 Euro Bruttojahresmiete ergibt, die die französischen Behörden als Ertrag der Wohnung am freien Markt annehmen. Pro Quadratmeter würde dies einem Mietpreis von 100 Euro entsprechen, der Durchschnittswert im Botschaftsviertel liegt bei knapp 35 Euro.

Die Summe ergibt sich aus komplizierten Berechnungen, die neben der Lage auch die Ausstattung und den Zustand der Wohnung miteinbeziehen und in Frankreich höchst umstritten sind. Mit der Kalkulation selbst hat die österreichische Botschaft nichts zu tun. Emmanuel R. wirft dem Erstzugeteilten Thomas Schlesinger jedoch vor, die französischen Behörden schriftlich zur Einhebung der Steuer aufgefordert zu haben. Ein entsprechendes Schreiben sei ihm von den zuständigen Stellen bestätigt worden, so R. Es sei dies das erste Mal seit seinem Bezug der Dienstwohnung 2006, dass ihm eine Wohnsteuer vorgeschrieben werde.

Die österreichische Botschaft in Paris will die Vorwürfe des ehemaligen Mitarbeiters nicht kommentieren. Steuerfragen seien eine Sache zwischen Herrn R. und den französischen Steuerbehörden, erklärte Außenamtssprecher Martin Weiss.

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