Renitente Wienerin

Hundebesitzerin biss Polizisten: 15 Monate Haft für Staatsverweigerin

Die 67-Jährige soll im Zuge einer Hunde-Abnahme gegen die Polizei "ausgetreten" und auf zwei Beamte hingebissen haben - die Wienerin muss nun von ihrer noblen Adresse im 1. Bezirk 15 Monate lang in den Frauenknast.

Wien. Eine "hundenarrische" 67-jährige Pensionistin ist am Freitag am Wiener Landesgericht zu (nicht rechtskräftigen) 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, weil sie am 25. August mit erheblicher Gewalt gegen Polizeibeamte losgegangen sein soll, die ihr ihren vierbeinigen Liebling abnehmen wollten. Der Samojede hatte in einer Hundezone in der Innenstadt einen Zwergspitz totgebissen.

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Frau schaffte es aus intelligenten friedliebenden Samojeden Problemhunde zu machen.

© Frau hielt Samojeden offenbar völlig falsch: abgenommen (Getty Images)

Mit dem Schuldspruch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung war die Frau, die sich in der Verhandlung als Staatsverweigerin entpuppte, nicht einverstanden. Sie erkenne den österreichischen Staat nicht an und sei "eine geschützte Person", hatte sie schon zu Verhandlungsbeginn Ende September deutlich gemacht. 

Verfahrensgegenständlich war ein Polizeieinsatz in bzw. vor der Wohnung der Frau in der Rotenturmstraße. Als ihr auf Basis des Tierhaltungsgesetzes ihr bissiger Vierbeiner abgenommen werden sollte, dürften ihr die Sicherungen durchgebrannt sein. Sie soll gegen einen Polizisten "ausgetreten", ihn am Hals gepackt und versucht haben, ihm in den Oberarm zu beißen. Einen zweiten Beamten soll sie ebenfalls zu beißen versucht und sich heftig gewehrt haben, als er die Frau an der Wand fixieren wollte.

"Hab keine echten Zähne und kann gar nicht zubeißen"

Die Pensionistin war nicht geständig und machte unter anderem geltend, sie habe keine echten Zähne und könne daher gar nicht zubeißen. Sie behauptete außerdem, nicht in Richtung der Polizisten getreten, sondern ihr Knie nur deshalb angehoben zu haben, weil sich ein Schlüsselbund in ihrer Hosentasche befand, der sie irritiert hätte.

Bei der Strafbemessung war erschwerend, dass die 67-Jährige drei Vorstrafen aufweist, davon zwei im Zusammenhang mit beißwütigen Hunden. Erstmals war sie verurteilt worden, weil ihr damaliger Hund - jeweils ohne Leine und Beißkorb unterwegs - an zwei verschiedenen Tagen auf Passantinnen losgegangen war und vier Frauen gebissen hatte. Dafür setzte es wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe. Eine weitere Geldstrafe kassierte die "Hundenärrin", nachdem ihr nächster Hund - der erste war zwischenzeitlich verstorben - zwei Frauen angefallen hatte. Eine Betroffene kam dabei zu Sturz und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.

Frau mit Hundehalteverbot belegt

Seit diesem Vorfall war die Pensionistin mit einem Hundehalteverbot belegt, was sie ignorierte. Sie legte sich einen Samojeden an. Die Haltung der nordischen Hunderasse - ursprünglich als Arbeits- und Schlittenhunde eingesetzt - ist mit hohen Anforderungen verbunden.

Zuletzt war die Frau im Jänner 2022 wegen versuchter Erpressung und Nötigung zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden, nachdem sie eine Finanzbeamtin und eine Polizeibeamtin mit Drohbriefen bedacht hatte. Darin forderte die Staatsverweigerin von den Empfängerinnen 500 bzw. 2.000 Feinunzen Silber für angebliches Fehlverhalten ein.

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