Prozess in Kärnten

15 Jahre Haft für mehrfachen Kindesmissbrauch

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Richter: "Unterschreiten der Höchststrafe nicht in Frage gekommen" - 45-Jähriger wird außerdem in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen - Nicht rechtskräftig. 

Weil er acht Kinder missbraucht und vergewaltigt hat, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein 45-jähriger Kärntner zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er wird außerdem, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 45-Jährige meldete Berufung gegen die Strafhöhe an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Sadistisches Vorgehen

Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß, sagte in seiner Urteilsbegründung: "Uns als Berufsrichter ist nicht bekannt, dass es so etwas in so einer Dimension schon einmal in Kärnten gegeben hat." Der Angeklagte habe über Jahre hinweg ein planvolles, zielgerichtetes Vorgehen an den Tag gelegt. Er habe ein Vertrauensverhältnis zu den Sieben- bis Zehnjährigen aufgebaut, das er dann ausgenützt hatte. "Es waren erniedrigende Tathandlungen, ein sadistisches Vorgehen, das die Kinder ihr Leben lang nicht vergessen werden", so der Richter. All die massiven Erschwerungsgründe hätten dazu geführt, dass ein Unterschreiten der Höchststrafe nicht in Frage gekommen sei.

Höchststrafe gefordert

Staatsanwältin Sandra Agnoli hatte schon zuvor in ihrem Plädoyer die Höchststrafe gefordert: "Wann, wenn nicht in diesem Fall, ist die Höchststrafe angemessen?" Der Angeklagte habe kein Mitgefühl gezeigt, die Ermittlungen hätten ein "schockierendes Ausmaß an vor allem psychischer Gewalt" an den Tag gebracht. Der Angeklagte habe einen perfiden Tatplan verfolgt und über Jahre hinweg Kinder missbraucht, außerdem habe es eine Vernetzung mit einem internationalen Pädophilenring gegeben. Der Angeklagte hätte die betroffenen Kinder "benutzt wie Spielzeug. Es war ihm egal, wenn sie Schäden erlitten haben".

Machte den Buben Geschenke

Mehrere Minuten lang hatte Staatsanwältin Agnoli zu Prozessbeginn gebraucht, um die einzelnen Taten aufzuzählen, die dem Mann vorgeworfen werden. Dabei sprach sie auch an, wie der Mann es geschafft hatte, sich das Vertrauen von Buben und ihren Eltern zu erschleichen. So hatte der Mann beruflich eine Kehrmaschine gesteuert, die er dazu nutzte, um Buben anzulocken. Bei den Eltern schmeichelte er sich ein, indem er etwa Reparaturen für sie durchführte. Mit der Zeit schaffte er es, ungestört Zeit mit den Kindern verbringen zu können.

Es folgten teure Geschenke, wie Laptops oder Spielkonsolen, die er den Buben machte. "Langsam hat er dann begonnen, klarzumachen, dass er für die Geschenke Gegenleistungen verlangt", so Agnoli. Besonders perfide sei, dass sich der Angeklagte gezielt Kinder aus einkommensschwachen Familien ausgesucht habe. Er habe dann gedroht, dass er das Geld für die Geschenke von den Eltern zurückfordern werde, wenn sie ihm nicht gefügig seien: "Die Kinder haben gewusst, dass ihre Eltern sich das nicht leisten können. Der Angeklagte hat es ihnen immer unmöglicher gemacht, seinen Wünschen nicht nachzukommen."

Bereits 2 mal vorbestraft wegen Kindesmissbrauch

Der 45-Jährige wurde bereits zwei Mal wegen Kindesmissbrauchs verurteilt, dafür hatte er auch schon eine Haftstrafe ausgefasst. Der Mann habe jede Gelegenheit genutzt, mit Buben in Kontakt zu kommen. Seine Neigungen seien nicht therapierbar, sagte Agnoli, sondern "höchstens unter Kontrolle zu bringen. Aber solche Versuche hat er nicht einmal unternommen." So habe sich der Angeklagte sogar einmal mittels Inserat als Tagesmutter angeboten.

Ihren Antrag auf eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher begründete die Staatsanwältin mit einer "schweren sexuellen Präferenzstörung verbunden mit sadistischen Handlungssträngen" des Angeklagten. "Er hat gewusst, was er getan hat, die schweren Folgen für die Kinder hat er in Kauf genommen, sie waren ihm bewusst", so die Staatsanwältin. Und: "Es ist abschätzbar, dass er weitere Handlungen begehen wird, Taten mit schweren Folgen."

"Im Wesentlichen geständig"

Der Verteidiger des Mannes hatte betont, sein Mandant sei "im Wesentlichen geständig", nur einzelne Delikte bestritt er. Die Öffentlichkeit war bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen, um die Privatsphäre der betroffenen Kinder zu schützen.

Eigentlich sind in der Causa zwei Männer angeklagt, neben dem 45-Jährigen auch noch ein 25-jähriger Deutscher. Zu Prozessbeginn hatte es aber eine coronabedingte Änderung gegeben, der Verteidiger des Zweitangeklagten war positiv auf das Coronavirus getestet worden. Der Prozess gegen den 25-Jährigen wurde deshalb ausgeschieden.

Die beiden Angeklagten waren vor etwa einem Jahr festgenommen worden. Sie sollen ihre Taten gefilmt und fotografiert und das Material in einschlägigen Gruppen geteilt haben. So waren die Ermittler auf die Spur der Männer gekommen: Videos wurden bei dem 28-jährigen Haupttäter des Missbrauchskomplexes Münster gefunden, der im Sommer zu 14 Jahren Haft verurteilt worden war.

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