Am 13. Oktober 2019 wurde gegen einen 50-jährigen Mann aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag/Steiermark ein Betretungsverbot und die Wegweisung ausgesprochen.
St. Veit/Glan. Der Mann wird verdächtigt, seine ehemalige 53-jährige Lebensgefährtin aus Mittelkärnten in deren Wohnung mehrfach am Körper verletzt und bedroht zu haben.
Am 14. Oktober 2019 nahm er den Pkw seiner Lebensgefährtin in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand unbefugt in Betrieb. In weiterer Folge konnte er nach erfolgter Fahndung von Beamten mit dem Pkw seiner ehemaligen Lebensgefährtin angehalten und kontrolliert werden. In der Folge wurde er zu einem Alkomatentest aufgefordert, welchen er jedoch verweigerte. Im Zuge dieser Amtshandlung stahl er ein Diensthandy. Nach einer Fahndung konnte der Mann von Beamten der PI St. Veit/Glan angehalten und zur weiteren Einvernahme vorläufig festgenommen werden. Im Zuge der Ermittlungen konnte erhoben werden, dass der Mann am 28. Juli 2019 in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin einen gemeinsamen Bekannten mit dem Umbringen bedrohte. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes wurde gegen ihn ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. In seiner Wohnung in der Steiermark konnten zudem diverse Faustfeuerwaffen, eine Langwaffe samt Munitionsbestandteilen und Waffenzubehör sichergestellt werden.
Der Steirer ist gegen die ihm vorgeworfenen Tatbestände, insbesondere der gefährlichen Drohung, zum Großteil nicht geständig.
Er wurde der Staatsanwaltschaft Klagenfurt/WS angezeigt.