Der 26-Jährige forderte eine Teenagerin (13) zum Sex via Handy auf.
Ein 26 Jahre alter Kärntner ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Cyber-Groomings - im Gesetz "Anbahnung von Sexualkontakten zu Minderjährigen" genannt - zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er war geständig, von einer 13-Jährigen via Handy-Kurzmitteilungen Sex gefordert und ein Treffen vorgeschlagen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Etwa eine Woche lang hatte der angeklagte Zimmerer via Handy Kontakt zu dem Mädchen. Dieses hatte sich zuerst als 18 Jahre alt ausgegeben, später als 15 Jahre alt. Am Ende gestand das Mädchen dem 26-Jährigen, erst 13 zu sein. Es machte dem Mann klar, dass es keine Beziehung wolle, weil der Altersunterschied zu groß sei. Dieser versuchte, dem Mädchen ein schlechtes Gewissen zu machen und teilte mit, er sei enttäuscht.
Zu einem Treffen kam es am Ende nicht. Die Mutter des Mädchens hatte mitbekommen, mit wem die Tochter Nachrichten schrieb und ihr das Handy abgenommen. Sie schrieb ihm, dass es strafbar sei, was er tue und forderte eine "saftige Entschuldigung", sonst gehe sie zur Polizei. Er gab zu, gewusst zu haben, dass er sich strafbar mache und dass es ihm leidtue. Der Mutter reichte dies nicht, sie wandte sich an die Behörden.
"Sie wussten, wie alt das Mädchen ist und Sie haben trotzdem geschrieben, dass Sie Sex wollen. Sie wollten etwas von einer 13-Jährigen. Das geht nicht", machte Richter Dietmar Wassertheurer dem Angeklagten nach der Urteilsverkündung nochmals klar. Der 26-Jährige beteuerte, dass es das erste Mal gewesen sei, dass er derartiges versucht hätte. Er will das Urteil annehmen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.