Der 18-Jährige betonte bei seinem Prozess, dass er es nicht gewesen sei. Ihm drohen bis zu 1,5 Jahre Haft.
Sbg. In Salzburg hat sich am Dienstag ein Krampus wegen teils versuchter und teils vollendeter schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Der 18-jährige Serbe hinter der Maske soll am 28. November 2025 bei einem Krampuslauf in Wald im Pinzgau zwei Geschwister heftig mit der Rute verprügelt haben. Eine Elfjährige erlitt Prellungen am Fuß, ihr zwölfjähriger Bruder eine Verletzung der Wachstumsfuge am Arm. Der Angeklagte bestritt jedoch, mit der Tat etwas zu tun zu haben.
- Duo attackierte zwei Wiener mit Holzlatte: schwer verletzt
- Rettungsauto mit Patient an Bord überschlug sich
- Lenkerin schlief ein: Cabrio landet im Bach
Identifiziert wurde der Verdächtige anhand der detektivischen Arbeit der Eltern der Kinder. Weil nach dem Vorfall vom Krampus jede Spur fehlte, machten sie sich auf die Suche nach den bei dem Lauf beteiligten Krampus-Gruppen, den Passen. Auf sozialen Medien stießen sie schließlich auf der Seite einer Pass auf die Maske des Angeklagten - und damit auf seinen Namen.
Rückennummer keine Hilfe
Zwar hatten die teilnehmenden Krampusse bei dem Lauf wie üblich eine Nummer am Glockengurt oder Rücken, beim Angreifer der Kinder hatten sich aber offenbar schon die Nummern mehrerer Läufe zusammengesammelt. Der Vater sagte, er habe sie darum nicht entziffern können.
Der 18-jährige Angeklagte, ein Arbeiter mit einer Vorstrafe wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und dem Fahren mit einem fremden Auto, bekannte sich im Verfahren nicht schuldig. "Weil ich es nicht war", sagte er zum Richter. "Ich habe bei dem Lauf bestimmt auf Zuseher eingeschlagen, aber nicht in dem Maße, wie mir vorgeworfen wird. Und ich habe noch nie in meinem Leben auf Kinder eingeschlagen."
Verteidiger beantragte Freispruch
Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Sein Mandant sei seit seinem achten Lebensjahr Mitglied der Pass. Er war damals der Fahrer und sei nüchtern gewesen. "Es war damals dunkel, es war laut, es war ein Gedränge." Und: "Die Masken sind sich sehr ähnlich und bis auf kleine Details teilweise ident. Es ist nicht möglich zu erkennen, wer es war."
Die beiden Kinder und ihre Eltern zeigten sich jedoch vor Gericht überzeugt, die Maske des Täters klar identifiziert zu haben - dank der rechts aus dem Mund hängenden Zunge. "Zu 100 Prozent", sagte der Vater auf Vorlage von Fotos. Auch die beiden verletzten Geschwister waren sich im Gerichtssaal recht sicher. Ob es noch am Dienstag ein Urteil gibt, ist offen. Der Staatsanwalt regte übrigens eine Gegenüberstellung der Krampusse in voller Montur im Gerichtssaal an. Ob der Richter dem Wunsch nachkommt, war aber unsicher. Bei einem Schuldspruch drohen dem angeklagten Serben bis zu eineinhalb Jahre Gefängnis.