Bis zu 5 Jahre Haft

Lehrerbande fälschte Parkscheine

Parkscheine
© TZ Oesterreich Niesne

Aufmerksame Parksheriffs deckten mitten in Krems groß angelegten Schwindel mit Kurzparkscheinen auf. Die Fälscher waren fünf Lehrer.

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Vielleicht war es zuerst nur ein Spaß, doch aus der Verlockung wurde eine angenehme und günstige Gewohnheit. Fünf Kremser Lehrer fälschten über Monate mit einem Tintenkiller Kurzparkscheine und ersparten sich so pro Tag rund sechs Euro. Klingt nicht viel, aber über Monate hat sich für das Kremser Magistrat ein erheblicher Verlust zusammengesammelt – rund 6.000 Euro.

Chefs der Sonderschule.
Aus dem Spaß ist jetzt bitterer Ernst geworden. Die Kurzpark-Flitzer flogen auf. Besonders peinlich für die Fälscher: Alle arbeiten an der Sonderschule Krems, sollten also Vorbilder für ihre Schüler sein. Bei einem der Fälscher handelt es sich sogar um Schuldirektor Karl-August S. (privat ein begeisterter Hobbygolfer), auch seine Stellvertreterin, Diplompädagogin Regina H., war bei dem Schwindel mit dabei. Drei weitere Kolleginnen waren ebenfalls involviert.

Aufgelauert.
Der Trick war ganz einfach: Monate­lang steckten die fünf hinter die Windschutzscheiben ihrer Autos immer ein und denselben Parkschein – immer in der Hoffnung nicht aufzufliegen. Von den „Billigparkplätzen“ am Hohen Markt oder Pfarrplatz in Krems waren es nur wenige Schritte zur Schule. Aufmerksamen „Privat­sheriffs“ der Firma Securitas, die täglich dort ihre Runden drehen, fiel der Schwindel schließlich auf. Denn: Die Scheine hinter den Scheiben hatten täglich immer dieselbe Seriennummer. Die Securitas-Mitarbeiter legten sich daraufhin auf die Lauer, und prompt gingen ihnen die Parkscheinfälscher ins Netz. In den Autos fanden sich manipulierte Kurzparkscheine und das „Fälscherwerkzeug“ – ein Tintenkiller. Leugnen war zwecklos.

Jobverlust droht.
Die peinliche Angelegenheit zog sich wie ein Lauffeuer durch Krems – und ist mittlerweile das Gesprächsthema in der Stadt. Die überführten „Schwindel-Lehrer“ sind geständig. Ihnen drohen jetzt Sanktionen. Zum einen müssen sie sich wegen gewerblichen Betruges verantworten – darauf steht eine Haftstrafe von einem halben Jahr bis zu fünf Jahren, möglicherweise auch bedingt. Eine Geldstrafe ist bei gewerblichem Betrug nicht vorgesehen. Sollte die Strafe mehr als zwölf Monate ausmachen, droht sogar der Jobverlust.

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