Amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet - Wiener Fall soll einbezogen werden.
Volksanwalt Peter Fichtenbauer hat ein sogenanntes amtswegiges Prüfverfahren nach der Messerattacke eines Deutschen auf seine Ex-Lebensgefährtin in Graz eingeleitet: "Zu prüfen ist der Einsatz der Exekutive, vor allem wie es passieren konnte, dass die junge Frau schwer verletzt wurde, obwohl drei Polizisten anwesend waren", teilte er am Freitag mit.
Schwere Verletzungen - Mann stürmte an Beamten vorbei
Eine 26-jährige Grazerin war Mitte Jänner von ihrem Ex-Freund mit einem Messer schwer verletzt worden. Er hatte offenbar in Anwesenheit einer Polizeistreife einen Überraschungseffekt genutzt und war an den Beamten vorbei durch die geöffnete Wohnungstür der Frau gestürmt. Dann zückte er ein Messer und stach auf die 26-Jährige ein. Der Täter wurde offenbar erst überwältigt, als eine zweite Streife half. Das Opfer wirft den ersten drei Polizisten vor, aus Gründen des Selbstschutzes nicht schneller eingegriffen zu haben. Die Erhebungen zu dem Fall sind laut Landespolizeidirektion Steiermark noch nicht abgeschlossen.
Erst im Dezember 2016 erlag eine Frau in Wien ihren Verletzungen, nachdem sie von ihrem Ehemann angegriffen worden war. Einen Polizeieinsatz hatte es schon ein Monat davor gegeben und ein aufrechtes Betretungsverbot lag wie im Grazer Fall vor. Die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie vermutete damals, dass die Gefahr nicht ausreichend ernst genommen worden sei. Die Volksanwaltschaft will auch diesen Fall in ihre Prüfung einbeziehen. "Nicht nur der Polizeieinsatz in Graz ist zu prüfen. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen bestehen. Es geht nicht an, dass die Behörden über die Gefahr Bescheid wissen und Opfer dennoch nicht geschützt werden", meinte Fichtenbauer in einer Aussendung.