Salzburg

Messerstecherei in Asylheim: Urteil für Iraker

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Sieben Monate Haft auf Bewährung - Urteil nicht rechtskräftig

Eine Messerstecherei in einem Asylheim in Radstadt (Pongau) im April hat am Donnerstag am Landesgericht Salzburg mit einem Schuldspruch für einen 27-jährigen Iraker geendet. Das - nicht rechtskräftige - Urteil erfolgte aber nicht wie angeklagt wegen versuchten Mordes sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund einer Notwehrüberschreitung.

Der Angeklagte hatte von Beginn an von Notwehr gesprochen. Das Opfer, ein 25-jähriger Marokkaner, sei in der Nacht auf 12. April in sein Zimmer gekommen und habe ihn beschimpft, attackiert und mit einem Messer auf ihn einstechen wollen. "Ich habe ihm das Messer aus der Hand genommen." Als dieser mit einem Hocker auf ihn losgegangen sei, habe er mit dem Messer zugestochen, das laut Staatsanwalt eine zwölf Zentimeter lange Klinge aufwies. "Wenn ich schuldig wäre, hätte ich mich nicht der Polizei gestellt", sagte er am ersten Verhandlungstag im August. Der Marokkaner erlitt bei dem Zwischenfall einen Durchstich im Ellbogenbereich des rechten Unterarms, eine Durchtrennung einer Sehne an einem Finger und Schnittwunden im Schulterbereich.

Sieben Monate auf Bewährung

Der Staatsanwalt schloss aber in seiner Anklage einen Mordvorsatz nicht aus, weil der Beschuldigte laut Opfer und Zeugen aggressiv und unnachgiebig vorgegangen sei, er habe gezielte Stichbewegungen gegen den Kopf und Oberkörper des Opfers gesetzt. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht aber heute nicht an. Der Iraker wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte habe heftiger reagiert, als dies im Rahmen der Notwehr noch zulässig gewesen wäre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

 

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