Skinhead erstochen?

Mordprozess gegen 27-jährigen Biker

Teilen

Der Mann soll bei einer Massenprügelei einen Skinhead erstochen haben.

Ein 27-jähriger Mann muss sich heute, Freitag, wegen Mordes und versuchten Mordes vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Er soll bei einer Massenschlägerei in einem Motorradclubheim in Lauterach (Bezirk Bregenz) im Februar 2009 einen 20-jährigen Skinhead erstochen haben, weitere Personen wurden teils schwer verletzt. Der Prozess im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch ist bis 18.00 Uhr angesetzt.

Berief sich auf Notwehr
Der 27-jährige Angeklagte gab die Messerstiche am Freitag vor Gericht zu, berief sich aber auf Notwehr und bekannte sich daher im Sinne der Anklage "nicht schuldig". Wegen des großen Interesses von Vertretern beider Lager fand der Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Beim Eintritt in den Gerichtssaal wurden strenge Kontrollen durchgeführt, vorerst blieb es aber ruhig. Dem 27-jährigen Angeklagten aus Fußach (Bezirk Bregenz) drohen im Falle eines Schuldspruchs zwischen zehn und zwanzig Jahren Haft bzw. eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Zu der Bluttat kam es in den frühen Morgenstunden des 8. Februar 2009. Fünf Skinheads wollten in dem Clubheim des Motorradclubs "Outsider" den Geburtstag des 20-Jährigen feiern. Ein zunächst verbaler Streit eskalierte, es entwickelte sich eine Massenschlägerei, an der rund 20 Personen beteiligt gewesen sein sollen. Dabei dürften zwei der "Outsider", damals 26 und 35 Jahre alt, mit Baseballschläger und Messer auf die Skinheadgruppe losgegangen sein. Der 20-Jährige erlag seinen Verletzungen, drei weitere Kontrahenten erlitten zum Teil schwere Verletzungen und mussten notoperiert werden.

Bereits wegen Körperverletzung verurteilt
Bereits am Donnerstag wurde der inzwischen 36-jährige Biker wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt. Er soll mit einem Baseballschläger in die Prügelei eingegriffen haben. Nach der Bluttat kam es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gruppen.

Zeugen einvernommen
Am Freitagvormittag hat die Befragung der Zeugen begonnen. Insgesamt waren 16 Personen geladen, acht wurden bereits befragt. Der Angeklagte gab an, dass der Motorradclub für ihn wie eine Familie gewesen sei und er seine Freunde in Gefahr gesehen habe. Er habe den Streit nur schlichten wollen. Er geriet aber in Panik, weil er Bluter sei und innere Verletzungen daher lebensgefährlich sein könnten, so der 1,63 Meter große Mann.

Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde von einigen der Zeugen als ruhig, wenig aggressiv und als im Verein beliebt beschrieben. Vor Gericht wurde zudem die Frage erörtert, ob die Skinheads in dem Motorradclubheim Hausverbot hatten und ob sie mit ihrem Erscheinen dort bewusst eine Prügelei provozieren wollten. Wem gegenüber und ob ein solches Betretungsverbot ausgesprochen wurde, blieb jedoch unklar. Nur wenig erhellen ließen sich bisher auch das Entstehen des Konflikts, der später in der Bluttat gipfelte, und die Frage, wie bedrohlich die Situation damals tatsächlich war.

Gerichtsmediziner Walter Rabl berichtete von den Verletzungen des getöteten 20-Jährigen und eines 31-jährigen Schwerverletzten. Das Opfer habe vier Stichwunden erlitten, das Messer durchdrang in einem Fall Lunge und Herz. Der junge Mann starb an akutem Blutverlust. Dass der 31-jährige Skinhead, den der Angeklagte ebenfalls lebensgefährlich mit einem Messer verletzt haben soll, die Attacke überlebte, sei Glück gewesen. Die Stiche führten knapp am Rückenmark vorbei. Der 31-Jährige und weitere Zeugen sollen am Nachmittag befragt werden.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.