Mordprozess in Dubai

Arzt muss am Sonntag wieder vor Gericht

Teilen

Österreich bemüht sich weiter intensiv um eine Ausreise des Mediziners.

Der wegen Mordes angeklagte österreichische Intensivmediziner Eugen A. muss am Sonntag wieder vor Gericht in Dubai. Nachdem Anfang September die Verhandlung erneut vertagt wurde, ist der nächste Termin für 25. September angesetzt worden. Die Chefin der Rechtsabteilung im Außenministerium, Elisabeth Ellison-Kramer, war am Dienstag erneut am Weg in den Wüstenstaat, um weiter für eine vorübergehende Ausreise des Mediziners zu kämpfen. Sie wird voraussichtlich bis Montag bleiben.

Arzt garantierte seien Rückkehr
Die Frau von Eugen A. ist schwer erkrankt, der Oberösterreicher möchte deshalb bald in seine Heimat. Vor dem nächsten Gerichtstermin am Sonntag dürfte das jedoch nicht der Fall sein. Wie Eugen A. im Gespräch mit der APA betonte, will er seine Unschuld beweisen. Er möchte um seine Rehabilitierung kämpfen. Sollte ihm die Ausreise danach genehmigt werden, hat der Mediziner schriftlich versprochen, wieder zurückzukehren.

Dubai verlnagte Bürgschaft von Österreich
Die Justizbehörde in Dubai hatte im Vorfeld eine Bürgschaft von Österreich verlangt, um Eugen A. für seinen Prozess wieder auszuliefern. Das konnte aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden, weil die heimische Republik keine Staatsbürger ausliefern darf. Nun wird eine Möglichkeit, wie die Heimreise des Bad Ischler Arztes umgesetzt werden kann, von den Behörden im Wüstenstaat geprüft. Details dazu wollte man weiterhin aus taktischen Gründen nicht nennen, hieß es aus dem Außenministerium in Wien. Ein Expertenteam, bestehend u.a. aus Ellison-Kramer hatte sich in der vergangenen Woche mit Scheich Maktum bin Mohammed bin Rashid al Maktum, einer der wichtigsten Politiker des Emirats, zu Gesprächen getroffen.

Eugen A. wird gemeinsam mit einem indischen Kollegen der Tod eines querschnittgelähmten Patienten durch Unterlassung von Hilfeleistung und die Gabe einer hohen Dosis Opiate im Februar 2009 im Rashid Hospital in dem arabischen Emirat vorgeworfen. Der Oberösterreicher soll eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll. Der indische Kollege war der diensthabende Arzt, als der Patient einen Herzinfarkt erlitt.

Laut Eugen A. war der Inder zu diesem Zeitpunkt mit einem weiteren Patienten beschäftigt und hatte daher keine Zeit, den gelähmten Patienten zu reanimieren. Der Bad Ischler sei zum Zeitpunkt des Todes bereits seit 36 Stunden nicht mehr im Krankenhaus gewesen. Während der österreichische Mediziner von seinem jetzigen Arbeitgeber im Al Ain Hospital in Abu Dhabi suspendiert wurde, darf der mitangeklagte Inder laut Eugen A. weiterhin auf der Station im Rashid Hospital Dienst versehen.

Bei der bisher letzten Verhandlung Anfang September war kein einziger der von der Anklage geladenen fünf Zeugen erschienen. Sie blieben der Verhandlung unentschuldigt fern. Dem Vernehmen nach sollen sie beim Prozess am Sonntag ihr Kommen zugesagt haben, sagte der Oberösterreicher.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.