Opfer schwer, aber nicht in Haft

Justiz-Skandal um Vergewaltiger von Poysdorf

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Weil der zuständige Richter laut Staatsanwaltschaft "keinen dringenden Tatverdacht" ortete, kam der 22-jährige Afghane wieder auf freien Fuß.

Nach der Attacke auf eine 55-Jährige in Poysdorf (Bezirk Mistelbach) im Weinviertel Ende April hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg Anklage gegen den 22-jährigen Beschuldigten eingebracht. Dem afghanischen Staatsbürger werden Vergewaltigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Diebstahl zur Last gelegt, bestätigte Behördensprecher Friedrich Köhl am Freitag.

Nach dem Vorfall am 28. April war zunächst von einem Vergewaltigungsversuch ausgegangen worden. Dass nun die vollendete Vergewaltigung angeklagt werde, begründete Köhl mit Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens. Details nannte der Sprecher aus Opferschutzgründen nicht. Der 55-Jährigen wurde beim Angriff mit einem Messer eine Sehne durchtrennt. Sie erlitt somit eine schwere Körperverletzung, weshalb der Strafrahmen gemäß Paragraf 201 Absatz 2 Strafgesetzbuch fünf bis 15 Jahre beträgt.

Widerstand gegen die Staatsanwaltschaft wird dem Afghanen deshalb vorgeworfen, weil er bei der erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Ermittler eingeschlagen haben soll. Nach der Attacke auf die 55-Jährige soll sich der Beschuldigte zudem in der Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf (Bezirk Mödling) ohne zu bezahlen "neu eingekleidet haben", wie Köhl mitteilte. Die Anklage war am Freitag noch nicht rechtskräftig, ein Prozesstermin stand daher nicht fest.

Richter ließ Afghanen weiter auf freien Fuß

Der Beschuldigte soll die 55-Jährige am 28. April mit einem Messer bedroht und körperlich attackiert haben. Die Weinviertlerin leistete heftigen Widerstand. Der afghanische Staatsbürger wurde noch in Poysdorf festgenommen und in die Justizanstalt Korneuburg überstellt. Weil der zuständige Richter laut Staatsanwaltschaft "keinen dringenden Tatverdacht" ortete, kam der 22-Jährige wieder auf freien Fuß.

Nach einem wenige Tage darauf bekannt gewordenen positiven DNA-Untersuchungsergebnis und einer daraus resultierenden Festnahmeanordnung durch die Staatsanwaltschaft wurden vom Landeskriminalamt (LKA) Niederösterreich umfangreiche Überprüfungen und Fahndungsmaßnahmen in diversen Asylunterkünften und an Kontaktadressen des Beschuldigten durchgeführt. Letztlich wurde der Afghane am 5. Mai gegen 22.00 Uhr in Traiskirchen von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion festgenommen.

Zudem wurde bekannt, dass der Verdächtige bereits aus 12 verschiedenen Asylunterkünften geflogen sei. Der Grund war sein auffallendes Verhalten.

Die Causa und vor allem die Nicht-Verhängung der Untersuchungshaft nach der erstmaligen Festnahme schlugen hohe Wellen und führten unter anderem zu einem an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) adressierten Offenen Brief von Niederösterreichs FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl. Die Freiheitlichen sowie die ÖVP richteten Anfang bzw. Mitte Mai parlamentarische Anfragen an Zadic, in denen unter anderem thematisiert wurde, warum der Verdächtige auf freien Fuß gekommen war, bevor der DNA-Abgleich vorlag. Die Frist für die Beantwortung der Anfragen läuft bis 6. bzw. 12. Juli.

 

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