Wegen Panne für nichtig erklärt

Justizpleite um Urteil von Oma-Mörder

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Wegen eines Anfängerfehlers des Gerichts muss ein Mordprozess an den Neustart.

. Manchmal kann man sich nur noch an den Kopf fassen: Das Urteil gegen den mutmaßlichen Mörder Markus H., der im März 2019 in Grafenbach-St. Valentin seine Oma (75) erstochen haben soll, wurde für nichtig erklärt, weil sich das Gericht eine peinliche Panne erlaubte. Der 29-Jährige war wegen Mordes zu 20 Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Gleichzeitig aber widerrief das Gericht die Bewährung einer alten Strafe von vier Monaten wegen Körperverletzung. Unterm Strich wurde der Oma-Killer somit zu mehr als der möglichen Höchststrafe verurteilt. Das ist laut Gesetz unzulässig. „Die entsprechende Nichtigkeitsbeschwerde war ein Selbstläufer“, sagt Top-Verteidiger Wolfgang Blaschitz.
 
Der Prozess muss nun an den Neustart, im Dezember soll ein neues Urteil ergehen. Diesmal nach den Buchstaben des Gesetzes. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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