Der 23-jährige Ex-Freund der Toten wurde zu fünf Monaten auf drei Jahre verurteilt.
Mit einem Freispruch und einer Strafe von fünf Monaten bedingt nachgesehen auf drei Jahre hat am Montag am Landesgericht St. Pölten der Prozess gegen zwei 23-jährige Oberösterreicher geendet. Die beiden Männer (einer erschien zu spät zur Verhandlung) mussten sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten: Sie hatten im Juli 2006 mitangesehen, wie ihre 18-jährige Begleiterin aus dem Bezirk Wels-Land bei Eichgraben (Bezirk St. Pölten) aus einem fahrenden Zug gestürzt und ums Leben gekommen war.
"Kinder können nicht auf Kinder aufpassen"
Einer
der beiden Angeklagten, der Ex-Freund des Opfers, bekannte vor Einzelrichter
Peter Kotynski, dass er sicher mehr hätte tun können und dass er jetzt
wisse, dass er die Notbremse ziehen und die Polizei verständigen hätte
sollen. Der damals 20-Jährige war zum Zeitpunkt des Unfalls wie alle
Beteiligten stark alkoholisiert. "Kinder können auch nicht auf Kinder
aufpassen", so der Mann in seinen Schlussworten. Der zweite Angeklagte
bekannte sich nicht schuldig. Er hätte aufpassen sollen, habe aber "die
Sache für einen billigen Joke gehalten".
Beziehungsstreit als Auslöser
Die 18-Jährige hatte ihren
Ex-Freund am 5. Juli zufällig getroffen und dann gemeinsam mit den beiden
Angeklagten und einem weiteren Mädchen den Nachmittag verbracht. Dabei
hätten sie sich "den ganzen Tag mehr oder weniger sinnlos besoffen",
erläuterte der Staatsanwalt. Die 18-Jährige sei dann mit den beiden Burschen
in einem Zug von St. Pölten nach Wien gefahren. Unterwegs kam es zum Streit
zwischen dem Mädchen und ihrem Ex-Freund. Grund war die angebliche Untreue
der Frau und das damit verbundene Beziehungsende.
Hielt den Fuß aus dem Fenster und fiel hinaus
Im Zuge dessen
habe die 18-Jährige gefragt, ob sie etwa aus dem Fenster springen solle,
damit er ihr glaube. Der 20-Jährige soll sinngemäß geantwortet haben, dass
das auch nichts ändern würde. Daraufhin stieg die 18-Jährige auf die
Sitzbank und das Tischchen im Zugabteil, hielt den Fuß aus dem Fenster und
fiel hinaus. Die beiden Burschen dürften zwar versucht haben, die sich an
das Fenster klammernde Frau wieder ins Abteil zu ziehen, schafften es aber
nicht.
Zugschaffner nicht gefunden
An die Notbremse hätten sie in dem
Moment nicht gedacht. "Ich war unter Schock, hab am ganzen Körper
gezittert", gab einer der beiden an. Einen Zugschaffner hätten sie nicht
gefunden und die Leute im Zug hätten den Schilderungen der Betrunkenen keine
Aufmerksamkeit geschenkt. Zur Polizei wären sie nicht gegangen, weil sie
Angst hatten, dass man ihnen nicht glauben würde.
5 Monate bedingte Haft
Der Ex-Freund des Opfers habe durch sein
vorangegangenes Verhalten den Entschluss zu springen "kausal bestärkt". Ihn
treffe daher ein "ganz geringes Verschulden" an dem Unfall, die größte
Schuld dürfte aber das Opfer selbst tragen, meinte der Richter. Da die Tat
für beide Männer aber "sicher nicht vorhersehbar" gewesen sei, erhielt der
Ex-Freund eine bedingt nachgesehene Strafe von fünf Monaten, der andere
Beschuldigte wurde freigesprochen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab,
einer der beiden Angeklagten nahm Bedenkzeit. Die Entscheidung ist somit
nicht rechtskräftig.