Tod in Krems

"Warum hob Florian nicht die Hände?"

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Nach Zweifeln an der Notwehrtheorie im Supermarkt-Drama von Krems kontert jetzt der Anwalt des Polizisten, der Florian P. erschoss.

Anwalt Rainer Rienmüller hat die behagliche Ausstrahlung eines Kachelofens Auch wenn es um seine Mandanten geht, bleibt der Tonfall warm – aber in der Sache wird der Jurist zum Skalpell: scharf und präzise.

Rienmüllers derzeit größter Fall das Supermarkt-Drama von Krems: In der Nacht zum 5. August hat eine Polizeistreife zwei Teenager bei einem Einbruch überrascht – und Inspektor Andreas K. dabei den erst 14-jährigen Florian P. erschossen.

Zweifel
Drei Gutachten schüren mittlerweile Zweifel an einer Notwehr . Was Advokat Rienmüller als Beistand des Todesschützen in Stellung bringt: „Ich bin kein cooler Jurist, den der Tod eines Buben unberührt lässt“, sagt er, „aber auch ein Mann in Uniform ist ein Mensch – und hat es verdient, dass man ihn nicht vorverurteilt.“

Warnung
Zumal der Anwalt auch sachlich für seinen Mandanten punkten kann, indem er im Gespräch mit ÖSTERREICH Gerüchte korrigiert. Das erste: „Die Beamten haben weder blindwütig noch in Panik geschossen. Als sie die Einbrecher sahen, gab es das korrekte Kommando ,Halt. Stehenbleiben. Polizei!'. Das bestätigt auch ein Mitarbeiter des Supermarkts als Zeuge.“

Schmauchspuren
Das zweite: Die Jugendlichen ergriffen nicht sofort die Flucht. Rienmüller: „Auf der Vorderseite von Florians Jacke wurden Schmauchpartikel gefunden. Also muss er sich den Beamten zugewendet haben, als der Warnschuss fiel oder sein Komplize getroffen wurde.“ Nachsatz: „Florian würde hundertprozentig noch leben, hätte er einfach die Hände gehoben.“

Das dritte: Die Gartenharke, mit der Florian den Polizisten angegriffen haben soll, war kein Spielzeug, sondern ein Dreizack mit 50 Zentimeter-Griff. Warum der Bub im Rücken getroffen wurde, wird der Prozess klären.

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