Pädagoge versetzt

Lehrer zeigt Flüchtling als Bestrafung rassistisches Video

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Der Verwaltungsgerichtshof billigte seinen Abzug von der Schule.

Rassismus-Vorfall an Schule. In einer Schule in Oberösterreich hat ein Lehrer ein Flüchtlingskind strafweise ein Video mit fremdenfeindlichen Gedankengut anschauen lassen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun eine zwangsweise Versetzung des Pädagogen an eine andere Schule in Oberösterreich gebilligt, wie die "Presse" berichtet. 

Der Lehrer griff zu dieser merkwürdigen Erziehungsmaßnahme, weil der Schüler mit Asyl-Hintergrund eine Lehrerin verunglimpfte. Er nahm daraufhin den Burschen aus der Klasse und ließ ihn ein rassistisches Video auf Youtube mit dem Titel "Unsere Heimat - unsere Gesetzte/ Integration Fehlanzeige" ansehen. 

Das betreffende Video strotzt vor fremden- und islamfeindlichen Botschaften.
 
Lehrer zeigt Flüchtling als Bestrafung rassistisches Video
© Screenshot/Youtube
 
Unter anderem heißt es in dem schockierenden Rassismus-Video: "Benehmt euch endlich wie anständige Gäste" oder "Passt euch an oder verschwindet" werden in dem Video mit fetter Schrift Schwarz auf Weiß präsentiert.

Lehrer zeigt Flüchtling als Bestrafung rassistisches Video
© Screenshot/Youtube

Kollegen protestierten 

Der Englisch- und Musiklehrer hatte bereits vorher immer wieder Konflikte mit dem Direktor und den Lehrkräften der Neuen Mittelschule. Doch diese Aktion brachte das Fass zum Überlaufen. Fast der ganze Lehrkörper wandte sich mit einer Unterschriftenaktion an den Bezirksschulinspektor. Angesichts des Drucks stimmte der Lehrer einer Versetzung zu, allerdings legte er Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. 

Das Gericht entschied, dass die Vorführung des "mit identitärem Inhalt behafteten Videos mit einer ausgewogenen und wertschätzenden Pädagogik nicht in Einklang zu bringen sei und schlicht unannehmbar sei". Einem Schüler solch ein Video zu zeigen, sei eine "pädagogische Entgleisung". Eine Versetzung sei daher ein rechtlich zulässiges und taugliches Mittel.

Der Lehrer hingegen wollte das nicht hinnehmen und rief auch den VwGH an. Der Verwaltngsgerichtshof sah jedoch keinen Grund, die außerordentliche Revision des Lehrers zuzulassen.
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