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Es ist die innenpolitische Bombe des Tages: ÖBAG-Chef Thomas Schmid muss mit sofortiger Wirkung seinen Vorstandsposten räumen. Schmid zieht sich – auf Wunsch des Aufsichtsrates – noch heute aus der ÖBAG zurück. Der ÖBAG-Chef wird interimistisch von ÖBAG-Direktorin Christine Catasta abgelöst.
Sein Rückzug wird Schmid jedenfalls fürstlich entlohnt. oe24 liegen die Details der Vertragsauflösung und der Vertrag von Thomas Schmid vor. Laut Vertrag steht Schmid ein Gesamtjahresbezug von 400.000 Euro zu. Inklusive Prämien kam er auf rund 600.000 Euro Jahresgehalt. Der Vertrag wäre allerdings ohnehin mit 28.3.2022 ausgelaufen.
Einvernehmliche Auflösung
Spannend: Unter Punkt 15 im Vertrag geht es um eine vorzeitige Abberufung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Wörtlich heißt es da: „Im Fall der Abberufung von der Vorstandsfunktion aus anderen wichtigen Gründen ist eine Kündigung des Anstellungsverhältnisses unter Einhaltung einer halbjährlichen Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres durch die Gesellschaft möglich.“ Wie oe24 aus dem Aufsichtsrat erfuhr, soll genau dieser Passus Grundlage für die Abfindung von Schmid sein.
Schmid erhält 200.000 Euro Abfindung
„Der Aufsichtsrat hat sich mit Thomas Schmid einvernehmlich geeinigt“, so ein Aufsichtsratsmitglied zu oe24. Schmid erhält für eine Gehaltsfortzahlung für ein halbes Jahr – also die Hälfte seines 400.000 Euro-Jahresgehalts, sprich 200.000 Euro. Bonus erhält Schmid für das Jahr 2021 keinen mehr. Ein Aufsichtsrat zu oe24: „Aufgrund der Nachrichten, die letzte Woche bekannt geworden sind, in denen Schmid über Pöbel schreibt und den Betriebsrat herzieht, war eine Auflösung des Vertrags unumgänglich.“
Kein Bonus für 2021
Aufsichtsrats-Chef Helmut Kern gab sich zu Details der Auflösung wortkarger: "Der Vertrag wird nicht ausbezahlt", so Kern am Dienstag auf Ö1. Das, was Schmid zum Abschied erhalte, "liegt deutlich unter dem, als wenn der Vertrag ausbezahlt worden wäre", verriet Kern ohne weitere Details zur Vertragsauflösung. Der Aufsichtsratschef berief sich dabei auf Vertraulichkeitsgründe. Anspruch auf eine Bonifikation für 2021 habe Schmid keine.
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