48-Jähriger Kärntner verurteilt

Oralsex erzwungen und dann wegen homosexuellen Kontakts erpresst

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70.000 Euro mit Wissen um homosexuelle Kontakte erpresst. Freispruch vom Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung. Nicht rechtskräftig. 

Wegen schwerer Erpressung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 48-jähriger Kärntner zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Druckmittel gegen sein Opfer waren homosexuelle Kontakte zwischen den beiden. Angeklagt war der Mann auch wegen geschlechtlicher Nötigung. Von diesem Vorwurf wurde er im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

15-jähriges Opfer zu Oralsex gezwungen

Bereits im Jahr 2001 hätten die Vorfälle begonnen, die dem 48-Jährigen zur Last gelegt wurden, sagte Staatsanwalt Christian Pirker. Der Angeklagte und der damals 15-Jährige hatten sich damals bei einem Fußballverein kennengelernt. Der Ältere habe den Jugendlichen zur Duldung von Oralsex genötigt, so Pirker: "Unter der Drohung des Angeklagten, dass er anderen davon erzählen wird, hat das Opfer insgesamt 30 Übergriffe über sich ergehen lassen." Im Jahr 2003 brach der Kontakt zwischen den beiden schließlich ab, 2006 meldete sich der Angeklagte aber wieder bei seinem Opfer.

Vom heute 32-Jährigen rund 70.000 erpresst

Ab diesem Zeitpunkt erklärte sich der Jüngere bereit, dem Angeklagten Geld zu geben. Damals war laut dem Opfer auch noch nicht von einer konkreten Drohung des Angeklagten die Rede - das habe sich aber geändert, als der junge Mann mehr verdient habe. "Der Angeklagte hat sich die Handlungen von damals zu eigen gemacht. Er hat gesagt, er werde weitererzählen, was damals passiert ist - dem Chef, den Freunden und der Familie seines Opfers", so Pirker. Auf diese Art und Weise habe er den heute 32-Jährigen erpresst. Insgesamt 70.000 Euro habe dieser im Laufe der Jahre übergeben, die letzte Übergabe fand im Jahr 2017 statt, dann wandte sich der Jüngere an die Polizei.

Durch WhatsApp-Nachrichten überführt

Der 48-Jährige gab zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch lediglich an, dass er von dem 32-Jährigen Geld bekommen habe - "ungefähr 20.000 Euro, aber sicher nicht 70.000 Euro." "Also war er ein Riesen-Wohltäter?", fragte Richterin Sabine Roßmann, die dem Schöffensenat vorsaß. "Er war früher ein Freund", sagte der Angeklagte. "Dann haben Sie aber eine merkwürdige Art, mit Ihren Freunden umzugehen", merkte Roßmann an. Sie verlas WhatsApp-Nachrichten, die der Angeklagte seinem Opfer geschickt hatte und die mit unverhohlenen, obszönen Beschimpfungen gespickt waren - immer wieder habe der Angeklagte damit gedroht, den 32-Jährigen "hochgehen" zu lassen.

Angeklagter änderte mehrmals seine Story

Wie bereits bei Einvernahmen zuvor änderte der Angeklagte am Mittwoch mehrmals seine Verantwortung. Immer wieder sagte er, dass er selbst in einem Jugendwohnheim missbraucht worden sei - der 32-Jährige habe das gewusst. Mit diesem Wissen habe vielmehr der Jüngere ihn zu sexuellen Handlungen nötigen wollen. Auf mehrmaliges Nachfragen hin gab er schließlich zu, den 32-Jährigen erpresst zu haben, bestritt aber weiterhin die Höhe des Geldbetrages, den er erhalten habe. Zu sexuellen Handlungen sei es nie gekommen, sagte der Angeklagte dann, seine so lautende Aussage bei der Polizei sei zustande gekommen, weil ihn die Beamten bei der Einvernahme unter Druck gesetzt haben.

Widersprüchliche Aussagen vom Angeklagten

Immer wieder nahmen Roßmann und der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer den 48-Jährigen ins Gebet, der sich immer weiter in Widersprüche verstrickte. "Wissen Sie, was ganz blöd ist? Wenn ich Sie beim Lügen erwische", sagte Roßmann einmal. Der Angeklagte gab schließlich die Sexualkontakte zu - und auch die Höhe des erhaltenen Geldes stellte er nicht mehr komplett in Abrede: "Wenn er sich das so notiert hat, dann wird das schon stimmen", sagte der 48-Jährige.

Opfer konnte sich niemandem anvertrauen

"Ich bin aus der Situation nicht mehr herausgekommen", sagte der 32-Jährige, der als Zeuge befragt wurde. Er wiederholte seine Aussage, dass der 48-Jährige ihm als Jugendlichen damit gedroht habe, weiterzuerzählen, was zwischen ihnen passiert sei. "Ich wollte nicht, dass das alles herauskommt, deswegen war das für mich kein Thema, mich jemandem anzuvertrauen oder zur Polizei zu gehen."

Keine Strafnachsicht nach 11 Jahren gewerbsmäßiger Erpressung

Spielraum für eine auch nur teilweise bedingte Strafnachsicht habe man keinen gesehen, begründete Roßmann das Urteil: "Die Erpressung verlief über elf Jahre hinweg und so gewerbsmäßig, wie es im Buche steht." Der 32-Jährige habe über Jahre hinweg in Furcht und Unruhe gelebt und befürchtet, seinen Job zu verlieren.

Freispruch im Zweifel für geschlechtliche Nötigung

Was den Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung angeht, so habe man sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, erklärte die Richterin: "Der Freispruch erfolgte im Zweifel. Nicht weil wir glauben, dass nichts passiert ist. Sondern weil nicht klar ist, wie viel gefährliche Drohung dahintergesteckt hat." Roßmann verwies auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs: "Genau das, nämlich die Ankündigung, zu offenbaren, dass jemand homosexuell ist, ist laut diesem Urteil nicht geeignet, jemanden an der Ehre zu verletzen. Auch wenn klar ist, dass so etwas für einen jungen Menschen belastend ist."

70.000 Euro müssen zurückgezahlt werden

Der 48-Jährige muss seinem Opfer auch die 70.000 Euro zurückzahlen. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwalt Pirker meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.
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