Nach dem Freispruch für 10 junge Angeklagte überschlagen sich die Ereignisse.
Wien. Nach dem Freispruch von zehn jungen Männern - allesamt mit Migrationshintergrund, die sich selber auch "Antons" nennen- ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, eine 12-Jährige in Favoriten über Monate hinweg an verschieden Orten rund um den Antonsplatz sexuell genötigt zu haben, überschlagen sich die Ereignisse. Sogar die Politik mischte sich in den aktuellen Fall ein.
Das Urteil stieß vor allem bei der Bevölkerung auf Unverständnis, zumal gegen einige Mitglieder der gleichen Gruppe in einem weiteren Fall - auch hier geht es um ein Sexualdelikt mit einem 12-jährigen Mädchen, ermittelt wird.
Nun soll der zuständige Richter sowie seine Familie beschimpft und bedroht worden sein, schreibt das Oberlandesgericht Wien in einer Aussendung. Vor allem in den sozialen Medien ist aktuell die Wut der Bevölkerung zu spüren.
Laut dem Schreiben an die Medien seien Richter in einem Rechtsstaat strikt und ausschließlich an das Gesetz gebunden. Sie würden ihre Urteile nach sorgfältiger Würdigung ausschließlich auf Basis der in der Hauptverhandlung aufgenommenen Beweise schöpfen. Öffentlicher Druck oder mediale Erwartungshaltungen hätten ebenso außer Betracht zu bleiben wie andere sachfremde Erwägungen oder persönliche Wertvorstellungen.
Im Fall der - nicht rechtskräftigen- Freisprüche der jugendlichen Angeklagten habe ein Schöffensenat, bestehend aus zwei Berufs- und zwei Laienrichter (zumindest einer davon mit besonderer Kompetenz für Jugendstrafverfahren), die Angeklagten nach diesen Grundsätzen für nicht schuldig befunden. Da Teile der Beweisaufnahmen, die zu diesem Urteil führten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hätten, kann zum Schutz des Opfers keine detaillierte Auskunft über deren Ergebnisse erteilt werden.
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Aufgrund dieser fehlenden Kenntnis aller Fakten aus dem nicht-öffentlichen Beweisverfahren wären insbesondere in sozialen Medien Mutmaßungen, individuelle Spekulationen und persönliche Einschätzungen transportiert worden, in deren Folge es zu Beschimpfungen und Drohungen gegen den vorsitzenden Richter und dessen Familie kam.
Derartige Diffamierungen oder gar persönliche Angriffe gegen den vorsitzenden Richter seien inakzeptabel.