Prozess

Bezirksrichterin spioniert Kollegen aus

Teilen

Weil Kollege befördert werden soll, geriet Richterin auf schiefe Bahn.

Für die Befähigung zum Richteramt sind zwei Voraussetzungen Grundbedingung: ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn und ein unerschütterliches Unrechtsbewusstsein. Bei Familienrichterin Andrea A.* (Name geändert) vom Bezirksgericht Zwettl scheint da im Laufe der juristischen Karriere das Augenmaß verloren gegangen zu sein. Deshalb muss sie jetzt selbst vor den Kadi.

Beschwerde gegen 
den Vorzug des Kollegen
Der Vorwurf: Amtsmissbrauch. Frau Rat wollte Vorsteherin ihres Gerichts werden – durchaus legitim. Doch als sie einem männlichen Mitbewerber unterlag, griff sie zu Methoden, die im Strafgesetzbuch gewürdigt werden. Sie spionierte den Konkurrenten im EDV-System der Justiz aus.

Die Daten wollte sie schließlich für ihre Beschwerde vor der Gleichbehandlungskommission verwenden. An die hatte sich Andrea A. gewandt, weil sie den Vorzug des Kollegen für ungerecht hielt.

Konkurrent sollte 
miesgemacht werden
„Durch die Daten wollte sie belegen, dass sie die Fleißigere der beiden Bewerber war. Aber so geht das sicher nicht“, sagte ein Justiz-Insider zu ÖSTERREICH. Die Richterin aus Zwettl wird sich jetzt bei den Kollegen in Korneuburg verantworten müssen. Die weitere Karriere der Juristin scheint erst einmal gestoppt. Für die Familienrichterin gilt die Unschuldsvermutung.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.