Neue Einreiseverordnung:

Reise-Quarantäne fällt für viele Staaten – aber nicht für Kroatien

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Auch Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern Risikostaaten.

Wien. Ab Mittwoch entfällt bei der Einreise nach Österreich die Corona-Quarantänepflicht. Sie wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung (3-G-Regel) ersetzt. Bei Einreise aus Risiko- oder Hochinzidenzstaaten müssen Geimpfte oder Genesene keine Quarantäne antreten, Getestete schon. Das gilt auch für Kroatien. Für Virusvarianten gibt es weiter strenge Regeln in der novellierten Einreiseverordnung, die um Mitternacht in Kraft tritt.

"In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen", erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung. Als Impfnachweis würden all jene Impfungen anerkannt, die von der EU-Arzneimittelbehörde EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Der russische Impfstoff Sputnik V gilt somit nicht, wohl aber die chinesische Vakzine Sinopharm, die von der WHO eine Notzulassung bekam. "Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten ist zudem eine Quarantäne anzutreten, für Virusvariantenstaaten gelten nochmals strengere Regeln", so Mückstein.

Keine Quarantäne für Staaten mit geringem Infektionsgeschehen

Keine Quarantäne ist für Staaten mit geringem Infektionsgeschehen vorgesehen, darunter Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Andorra und Australien. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise - auch zu touristischen Zwecken - möglich. Ein aktueller 3-G-Nachweis ist erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgemacht werden.

Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Impf-Dokument, zum Beispiel der gelbe Impfpass. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion.

Bei Einreise aus Risiko- oder Hochinzidenzstaaten ist ebenfalls ein 3-G-Nachweis vorzulegen. Einreisen zu touristischen Zwecken sind möglich. Geimpfte oder genesene Personen aus diesen Risikostaaten müssen keine Quarantäne antreten, Getestete aber sehr wohl. Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beendet werden. In diese Kategorie fallen aktuell Reisende aus Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern.

Einreise aus Virusvariantenstaaten nur sehr eingeschränkt möglich

Die Einreise aus Virusvariantenstaaten - derzeit Brasilien, Indien und Südafrika - bleibt nur sehr eingeschränkt möglich. Im Wesentlichen dürfen nur österreichische Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Auch die Einreise aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik sei möglich, teilte das Gesundheitsministerium mit. Die Einreise ist nur mit einem negativen molekularbiologischen Testergebnis - etwa einem PCR-Test - möglich. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Österreicher und Personen mit Wohnsitz in Österreich, die in den vergangenen zehn Tagen in einem Virusvariantenstaat waren, müssen innerhalb von 24 Stunden einen PCR-Test nachmachen. Dies werde von den Gesundheitsbehörden kontrolliert, hieß es. Die bestehenden Landeverbote für Flugzeuge aus Südafrika, Brasilien und Indien wurden nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis einschließlich 6. Juni verlängert.

Die Einreise aus sonstigen Staaten, die nicht der EU angehören, - wie etwa Großbritannien, Russland, Ukraine, Serbien - sei grundsätzlich untersagt und wie bisher nur in Ausnahmefällen möglich - etwa zu Arbeits- oder Studienzwecken. Ausnahmen für Pendler würden unverändert bleiben und weiterhin nicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten gelten. Kinder ab zehn Jahren müssen getestet werden, die Quarantäneverpflichtung gilt grundsätzlich auch für sie, entfällt aber, wenn die Eltern bzw. Aufsichtsberechtigten von der Quarantäne befreit sind. Vor jeder Einreise ist weiter eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at/ notwendig. Pendler müssen sie alle 28 Tage erneuern.

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