Urteil nicht rechtskräftig

26-Jähriger erstach Ehefrau: Lebenslange Haft

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Angeklagter bei Prozess in Salzburg geständig - Motiv: Eifersucht - Urteil wegen Mordes nicht rechtskräftig.

Salzburg. Ein 26-Jähriger ist am Montag von einem Geschworenengericht in Salzburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Der geständige Serbe tötete am 21. März 2021 seine 22-jährige Ehefrau in ihrer Wohnung in der Stadt Salzburg mit acht Messerstichen, während die zwei gemeinsamen Kleinkinder im Nebenraum schliefen. Das Motiv war Eifersucht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger keine Erklärung abgegeben hat. Der Angeklagte war erst einen Monat vor der Tat wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen die Frau verurteilt worden und hatte zu ihr Kontaktverbot.

Verteidiger: "Beziehungs- und Familiendrama"

Verteidiger Michael Hofer sprach heute von einem "Beziehungs- und Familiendrama". Der Angeklagte habe im bisherigen Verfahren auch nichts beschönigt. "Er hat sich bereits unmittelbar nach der Tat der Polizei gestellt und ein umfassendes und reumütiges Geständnis abgelegt."

Der Angeklagte war an jenem Abend, als er seine Noch-Ehefrau offenbar mit ihrem Einverständnis besuchte, eifersüchtig und wütend geworden. Er habe am Mobiltelefon seiner Frau Chat-Nachrichten mit einem anderen Mann gelesen und in der Wohnung Kondome entdeckte, die nicht die seinen gewesen waren, schilderte er der vorsitzenden Richterin Ilona Schalwich-Mozes in ruhigen Worten. "Sie haben eine Hochzeit für 600 Leute vorbereitet", erzählte der Mann weiter, obwohl seine Frau ihm gegenüber gesagt habe, sie wolle den Scheidungstermin zurückziehen.

Angeklagter bei Einvernahme emotionslos

Da habe er nervös reagiert und seine Frau gefragt, warum sie einen Monat lang gelogen habe und so getan habe, als ob alles normal wäre. "Sie lachte mir ins Gesicht und sagte, sie werde die Polizei anrufen, damit ich wieder zurück ins Gefängnis geschickt werde", sagte der Angeklagte zur Richterin. Eine Emotion ließ er bei der Einvernahme nicht erkennen.

Was folgte, war diese grauenvolle Bluttat. "Es tut mir leid", gestand er ein. "Ich bereue was ich gemacht habe. Es fällt mir schwer, darüber zu reden." Er habe seiner Frau mehrmals ins Gesicht geschlagen, und, nachdem sie ihn in den Finger gebissen habe, ein Keramikmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge aus einer Schublade im Wohnzimmer geholt und ihr von hinten fünf Stiche in den Hals versetzt. Als sie auf dem Boden lag, holte er aus der Küche ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge und stach ihr noch dreimal in den Brustbereich. Auf die Frage der Richterin, warum er auf die wehrlose Frau nochmals eingestochen hatte, wusste er keine Antwort. Das Opfer verblutete.

Leiche in die Bettlade der Couch verstaut

Der 26-Jährige verstaute die Leiche in die Bettlade der Couch und säuberte die Messer. Anschließend rief er unter dem Vorwand, seiner Frau gehe es nicht gut, sie sei im Krankenhaus und er werde sie besuchen, ein Kindermädchen an, damit dieses auf die zwei Mädchen im Alter von sieben Monaten und drei Jahren aufpassen soll. Tatsächlich fuhr er zur Polizeiinspektion Hauptbahnhof, stellte sich dort und legte ein Geständnis ab.

Der Beschuldigte ist in Österreich einschlägig vorbestraft. Er hatte seine Frau von April 2018 bis Dezember 2020 mehrmals mit dem Umbringen bedroht und körperlich attackiert und ist deshalb am 24. Februar 2021 am Landesgericht Salzburg wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu zwölf Monaten teilbedingter Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt worden.

Weisung Kontakt zu seiner Ehefrau zu unterlassen

Das Gericht erteilte damals dem Serben die Weisung, jeglichen Kontakt zu seiner Ehefrau zu unterlassen. Mit in das damalige Urteil eingeflossen sind auch gefährliche Drohungen und körperlichen Attacken gegenüber Angehörigen der Frau bei einer Weihnachtsfeier im Jahr 2020. Da dem Verurteilten die U-Haft von 25. Dezember an angerechnet worden war, konnte er am 25. Februar das Gefängnis verlassen.

Wie Verteidiger Hofer heute erklärte, seien Angehörige der Ehefrau gegen die Ehe der beiden gewesen, was in Vorverurteilungen gegipfelt sei. Die Stammfamilie der Frau sei damals auch nicht zur Hochzeit erschienen. Als die Familie schließlich einen anderen Mann für die Frau gesucht habe, sei die Sache eskaliert. "Er ist alles andere als ein eiskalter, gefühlloser Mann. Er hat damals auch geschaut, dass die Kinder gut versorgt sind", versuchte der Verteidiger den Beschuldigten in ein besseres Licht zu rücken.

Frau bereits mehrmals gedroht

Staatsanwalt Jürgen Wiener gab den Geschworenen zu bedenken, dass der 26-Jährige seiner Frau bereits mehrmals gedroht habe, er werde sie "abschlachten". Diese Ankündigung habe der Mann dann auch in die Tat umgesetzt. Dass die Frau seine Besuche trotz des Kontaktverbotes erlaubt und ihn in die Wohnung im Stadtteil Schallmoos gelassen habe, sei angesichts der zwei gemeinsamen Kinder "absolut menschlich" gewesen. Nach der Tat war das Mobiltelefon der Frau nicht mehr auffindbar. Der Angeklagte dürfte es entsorgt haben, meinte der Staatsanwalt.

Opferanwalt Stefan Rieder vom Weißen Ring forderte für die zwei Kinder und drei weitere Angehörige jeweils 100.000 Euro Schadensersatz. Die zwei Töchter des Angeklagten werden laut Rieder von den Großeltern mütterlicherseits betreut. Das Gericht sprach den beiden Mädchen jeweils 30.000 Euro und den Eltern der verstorbenen Frau jeweils 20.000 Euro zu. Das Delikt "Mord" ist mit einem Strafmaß von zehn bis 20 Jahren Haft oder einer lebenslangen Gefängnisstrafe bedroht.

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