Urteil nicht rechtskräftig

33-Jähriger wegen Mordversuchs verurteilt: 16 Jahre Haft

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Der Angeklagte wurde anklagekonform zu 16 Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Salzburg. Ein Streit vor einem illegalen Wettbüro in der Stadt Salzburg am 12. Juli 2022 hat am Donnerstag zu einem Prozess gegen einen 33-Jährigen wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes geführt. Der nicht geständige Mann soll mit einer Pistole absichtlich einen Schuss auf seinen jüngeren Bruder abgefeuert haben. Das Projektil traf eine Wand, prallte ab und traf den Bauch des Opfers. Der Angeklagte wurde anklagekonform zu 16 Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Die Anklage basierte auf den belasteten Angaben des Opfers und eines Freundes des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren. Die beiden Zeugen haben den 33-jährigen Afghanen (Verteidiger: Bernhard Kettl) heute jedoch entlastet. Das Schwurgericht am Landesgericht Salzburg glaubte ihnen aber nicht.

Die zwei Zeugen begründeten die plötzliche Kehrtwende damit, sie hätten sich damals über den 33-Jährigen sehr geärgert und ihn deshalb falsch belastet. Vor Gericht wollten sie nun die Wahrheit sagen, betonten sie. Dass ihnen ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage oder Verleumdung blühen könnte, nahmen sie offenbar in Kauf.

Vor der Polizei ausgesagt

Vor der Polizei hatten der von dem Projektil leicht verletzte, jüngere Bruder und auch der Freund des Angeklagten ausgesagt, der Beschuldigte hätte eine Faustfeuerwaffe mitgehabt, mit dieser auf den Bruder gezielt und aus einer Entfernung von drei bis vier beziehungsweise zwei Metern auf ihn geschossen. Vor dem Schwurgericht erzählten die zwei Zeugen allerdings nahezu dieselbe Version, wie sie auch der Angeklagte geschildert hatte. Dieser sagte, der Schuss sei keine Absicht, sondern ein Unfall gewesen.

Der "kleine Bruder" sagte, er habe die Waffe, die eigentlich dem Angeklagten gehörte, mitgenommen und in den Hosenbund gesteckt. Er sei spielsüchtig, habe damals viel Geld verloren und das Wettlokal deshalb betreten wollen, um ein Teil des verspielten Geldes zurückzufordern. Der Angeklagte habe ihn davon abhalten und ihm die Waffe wegnehmen wollen. Dabei sei es zu einem Gerangel um die Waffe gekommen und es habe sich ein Schuss gelöst. Ein Teil des von der Wand abgesplitterten Projektils traf ihn am Bauch, er habe aber nichts gespürt. Es handelte sich um eine leichte Verletzung.

Waffe in dessen Auto deponiert

Auch der Freund des Angeklagten, der den Bruder zum Wettlokal gefahren hatte und in dessen Auto die Waffe deponiert war, entlastete den 33-Jährigen. Er widerrief seine Aussage vor der Polizei, wonach er gesehen habe, dass der Beschuldigte die Waffe gezogen habe, auf den Bruder gezielt habe und dann der Schuss losgegangen sei. "Ich glaube auf keinen Fall, dass es ein absichtlicher Schuss war", betonte er heute. Zudem habe er bei einem Streit mit dem Angeklagten etwa zwei Tage danach von diesem nur eine "Watsch'n" und nicht, wie er vor der Polizei ausgesagt hatte, einen Faustschlag ins Gesicht und einen zweiten auf eine Operationsnarbe am Kopf erhalten.

Dass der 33-Jährige seinen Freund am Telefon verbal bedroht haben soll, gaben sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge zu. Der Angeklagte gestand auch ein, dass er die Waffe trotz eines verhängten Waffenverbots besessen hatte. Er habe aber angenommen, dass es sich um eine Schreckschusspistole gehandelt habe, meinte er. Und am Tag des Vorfalls mit dem Schuss, der ihm sehr leid tue, habe er seinen Bruder weder verletzen noch töten wollen. Er habe zuvor Alkohol getrunken und Drogen konsumiert. Nach der Tat habe er die Waffe in die Salzach geschmissen.

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