Ermittlungen laufen

Bischofshofen: Zehn Beschuldigte

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Zuseher attackierten brutal israelische Spieler. Spielabbruch.

Nach den Ausschreitungen beim Freundschaftsspiel zwischen dem französischen Oberhausclub OSC Lille und Maccabi Haifa im salzburgischen Bischofshofen vom 23. Juli ist nun die Staatsanwaltschaft mit Erhebungen betraut. "Es werden zehn namentlich bekannte Personen als Beschuldigte geführt und mehrere unbekannte Täter", sagte Mediensprecher Robert Holzleitner am Dienstag zur APA.

Abbruch
Das Spiel wurde in der 85. Minute beendet, nachdem Zuseher mit palästinensischen Flaggen auf das Feld gestürmt waren, Parolen mit Bezug auf den Gaza-Konflikt geschrien und israelische Spieler attackiert hatten. Die Übergriffe sorgten national und international für Empörung. Insgesamt 20 bis 25 Personen, vorwiegend türkischstämmige Österreicher, die im Land Salzburg ansässig sind, waren laut Polizei in die Ausschreitungen involviert.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt aufgrund eines ersten Berichtes des Landesamtes Verfassungsschutz wegen des Verdachtes der Körperverletzung, Nötigung und Verhetzung. "Das sind Delikte, die im Rahmen einer Anfangverdachtslage auf dem Tisch liegen", sagte Holzleitner. "Es gibt auch den Vorwurf der versuchten Körperverletzung."

Zwei Verletzte
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Behörde davon aus, dass zwei Personen verletzt wurden: ein Betreuer und ein Spieler der israelischen Mannschaft. "Es dürfte sich um Prellungen handeln, also um eine einfache Verletzung", erklärte der Mediensprecher. Wer dafür verantwortlich ist, sei noch Gegenstand der Ermittlungen. Hinweise auf eine qualifizierte Verletzung gebe es bisher nicht, sagte der Staatsanwalt.

Nun gehe es um die Zuordnung der konkreten Handlungen zu konkreten Tätern, erläuterte Holzleitner. Es werden dafür auch Videoaufnahmen, Facebook-Seiten und die Aussagen von Polizisten, Ordnern und anderen Zeugen ausgewertet. "Es wird umfassend ermittelt."

Noch keine Festnahmen
Festnahmen hat es bisher keine gegeben. Denn zuerst müssten die konkreten Tathandlungen den einzelnen Beschuldigten zugeordnet werden, argumentierte Holzleitner. Als weiterer Schritt werde dann geprüft, ob Haftgründe vorliegen, wie etwa Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Man müsse sich auch das Vorleben des einzelnen Beschuldigten ansehen, ob dieser zum Beispiel vorbestraft sei, führte der Staatsanwalt aus.
 

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