Noch vorläufig

Kaprun-Vermittlungskommission erzielt Einigung

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13,4 Mio. Euro stehen für die Hinterbliebenen der Kaprun-Katastrophe zur Verfügung. Eine vorläufige Einigung wurde erzielt.

Mit den Rechtsvertretern der Opfer bzw. deren Hinterbliebenen der Brandkatastrophe von Kaprun wurde heute, Dienstag, in einer Verhandlungsrunde der Vermittlungskommission eine weitgehende, derzeit noch vorläufige, Übereinstimmung zu einer finanziellen Regelung der Schadenersatzansprüche erzielt. Eine Stellungnahme der Anspruchstellervertreter wurde bis 14. Dezember vereinbart. Das gab der Vorsitzende der Kommission, Nationalbank-Gouverneur Klaus Liebscher, am Abend in einer Aussendung bekannt.

13,4 Millionen Euro
Insgesamt stehen 13,4 Millionen Euro zur Verfügung, die von der Republik Österreich, der Gletscherbahn Kaprun AG und der Generali Versicherung AG aufgebracht werden. Davon entfallen 11,1 Millionen Euro auf Barmittel und 2,3 Millionen auf bereits ausbezahlte anrechenbare Schmerzensgeldzahlungen. Bei der Brandkatastrophe am 11. November 2000 waren 155 Menschen gestorben.

Punktesystem
Der mögliche Vergleich sieht vor, dass die Schmerzensgeldansprüche nach einem Punktesystem geregelt werden. Dieses wurde von einer Gruppe erarbeitet, in der die Repräsentanten der Anspruchsteller und der involvierten Unternehmen und Institutionen vertreten waren. "Damit konnte die Vermittlungskommission eine objektive und klar nachvollziehbare Zuordnung der zur Verfügung stehenden Geldsumme erreichen", hieß es in der Aussendung. Ausschlaggebend sei der Verwandtschaftsgrad zwischen den Verstorbenen und den Hinterbliebenen.

Unterhaltszahlungen
Ebenso sollen in dieser pauschalen Lösung Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden, die in Zukunft eintreten könnten. Bereits eingetretener Unterhalts- oder Verdienstentgang habe bei der vorgesehenen Regelung nicht berücksichtigt werden können, da die individuellen Unterschiede zu groß seien. Diese Ansprüche würden innerhalb der durch das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz festgelegten Höchstgrenzen außergerichtlich oder gerichtlich festgestellt und befriedigt.

Rechtsfrieden
Vereinbart wurde weiters, dass mit der möglichen Einigung Rechtsfrieden eintritt, das heißt, dass mit Erhalt des Vergleichsbetrages sämtliche weitere Ansprüche verglichen sind. Ab Beginn des kommenden Jahres könnten die Details der Abwicklung geklärt werden, so dass mit einer Auszahlung der Beträge ab Frühjahr 2008 zu rechnen wäre.

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