Prozessauftakt: Ein erst 17 Monate altes Kleinkind war bei einem operativen Eingriff unter Narkose nicht nüchtern – es erstickte an seinem eigenen Erbrochenen.
Salzburg. Nach dem Tod eines 17 Monate alten Kleinkindes nach einem kleinen Eingriff im April 2018 in den Salzburger Landeskliniken (SALK) müssen sich heute, Mittwoch, zwei Ärzte wegen grob fahrlässiger Tötung bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg verantworten. Obwohl der Bub nicht nüchtern war, wurde er unter Narkose operiert. Er atmete Erbrochenes ein und starb elf Tage später im Spital.
Der kleine David wurde von seinen Eltern ins Spital gebracht, weil ein Muttermal auf seiner Wange zu bluten begonnen hatte. Die Ärzte entschieden sich für eine sofortige Operation. Ein kinderchirurgischer Gerichtsgutachter stellte fest, dass der Eingriff auch später hätte erfolgen können, und zwar dann, wenn der Patient wieder nüchtern gewesen wäre. Laut dem Gutachten aus dem Bereich Anästhesiologie hätte bei der Verstärkung der Narkose ein Schlauch zur künstlichen Beatmung gelegt werden müssen.
Die SALK haben die Beschuldigten, einen 58-jährigen Chirurgen und einen 47-jähriger Anästhesisten, mehr als ein Jahr nach dem tragischen Ereignis im Juni 2019 vom Dienst suspendiert. Zudem hat die Klinik mit Zustimmung der Versicherung die Haftung anerkannt, sodass die Eltern zumindest finanziell entschädigt werden können.
Der Strafrahmen für das Delikt grob fahrlässige Tötung reicht bis zu drei Jahren Haft.