Hohe Strafen in Salzburg

Zwei Tankstellenüberfälle an einem Tag

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Vier Jahre Gefängnis für geständigen Hauptbeschuldigten.

Der am Montag gestartete Prozess wegen zweier bewaffneter Tankstellenüberfälle innerhalb von 22 Stunden im Dezember 2016 im Flachgau ist mit mehrjährigen Haftstrafen am Donnerstag beendet worden. Der 20-jährige geständige Hauptbeschuldigte erhielt vier Jahre, ein 21-Jähriger, der laut Gericht der Anstifter war, sieben Jahre und ein weiterer 20-jähriger Komplize sechs Jahre unbedingte Haft.

Die Urteile des Schöffensenats am Landesgericht Salzburg unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski sind nicht rechtskräftig. Der bisher unbescholtene Hauptbeschuldigte Österreicher wurde wegen zweifachen schweren Raubes sowie wegen Einbruchsdiebstahls, Bankbetrugs und Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen. Der 20-Jährige soll die Überfälle wegen Geldschulden verübt haben.

Signal nach außen

Der zweitangeklagte 21-jährige Russe handelte dem Urteil zufolge als Bestimmungs- und Beitragstäter. Der zum zweifachen Raubvorwurf nicht geständige Mann wurde auch wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle verurteilt. Der drittangeklagte, ebenfalls 20-jährige Österreicher soll an beiden Raubüberfällen als Mittäter beteiligt gewesen sein. Er soll eine Schreckschusspistole besorgt haben, mit welcher der Täter die Tankstellenmitarbeiter bei den beiden Überfällen bedrohte. Die einschlägig vorbestraften Zweit- und Drittangeklagten sollen im Fluchtauto gesessen sein.

Mit den strengen Strafen habe der Schöffensenat angesichts der Häufung von Raubüberfällen durch Jugendliche und junge Erwachsene ein Signal nach außen setzen wollen, erklärte die Vorsitzende. In dem Verfahren sind noch drei weitere Männer vor Gericht gestanden: Ein 20-jähriger Türke erhielt wegen Beteiligung an einem Einbruchsdiebstahl einen Schuldspruch ohne Strafe. Ein 19-jähriger Österreicher, dem der Hauptbeschuldigte offenbar 100 Euro aus einem Drogengeschäft schuldete, kassierte zwei Monate bedingt wegen zweifacher Nötigung. Ein 24-jähriger Russe, dem Beitragstäterschaft zum Raub vorgeworfen wurde, bekam einen Freispruch. Die Urteile gegen die beiden letztgenannten Angeklagten sind bereits rechtskräftig.

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