Graz

Haftstrafe nach Drogentod einer 15-Jährigen

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Zwei Männer hatten der jungen Grazerin Ecstasy gegeben – sie starb kurz darauf.

Zwei Männer sind am Montag in Graz nach dem Tod eines 15-jährigen Mädchens wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die beiden sollen der jungen Frau im August des Vorjahres Drogen gegeben haben. Sie starb an den Folgen des Konsums. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der 26-jährige Hauptangeklagte kündigte volle Berufung an. Er habe das Mädchen gewarnt, hatte er im Vorfeld beteuert.

Der 26-Jährige fasste 18 Monate unbedingte Haft aus. Außerdem muss er insgesamt elf weitere Monate in Haft, die ihm ursprünglich wegen anderer Delikte bedingt nachgesehen worden waren bzw. deretwegen er früher entlassen worden war. Der zweite Angeklagte muss für zehn Monate in Haft.

Die 15-Jährige war in der Nacht auf den 30. August vergangenen Jahres gestorben. Das Mädchen war mit einer gleichaltrigen Freundin in der Wohnung des 26-jährigen Angeklagten. "Wir wollten meinen Geburtstag feiern", erklärte eine Zeugin am ersten Prozesstag Anfang März. Ihre Freundin habe vorher schon Kokain genommen, dann bekam sie Ecstasy-Tabletten - ob vom Beschuldigten oder dem zweiten Angeklagten, ließ sich nicht hundertprozentig klären.

Das Mädchen starb letztlich an einem Lungenödem und einer Hirnschwellung. Vor Gericht bekannten sich beide Angeklagten nicht schuldig. Beide gestanden aber, dass sie die Zeugin zu einer Falschaussage überreden wollten. Der 26-Jährige musste sich außerdem wegen gefährlicher Drohung mit einem Messer und einer Körperverletzung verantworten. Während der Verteidiger des Hauptangeklagten die volle Berufung ankündigte, bat der zweite Angeklagte - er hatte keinen Verteidiger - um drei Tage Bedenkzeit.
 

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