Prozess in Leoben

Haftstrafen für 7 mutmaßliche Neonazis

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Acht bis 30 Monate teils bedingt wegen NS-Wiederbetätigung ausgesprochen.

Nach rund zwölf Stunden Beratung haben die Geschworenen im Leobener Landesgericht sieben mutmaßliche Neonazis wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Sie fassten teils bedingte Haftstrafen von acht bis 30 Monaten aus. Manche von ihnen müssen Geldstrafen bezahlen und ein Alkoholverbot einhalten. Alle bekommen eine Bewährungshilfe zur Seite gestellt. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig.
 
Die Geschworenen waren am Donnerstag kurz nach Mittag in die Beratung gegangen und hatten einen Katalog von knapp 40 Fragen abzuarbeiten, ehe sie mit den Richtern in die Beratung über die Strafhöhe gingen. Erst nach Mitternacht wurde das Urteil verkündet: Der Erstangeklagte fasste 30 Monate Haft aus, wobei er zehn davon unbedingt absitzen muss. Zudem wird ihm eine Bewährungshilfe gestellt und er muss drei Jahre ein Alkoholverbot einhalten. Die anderen wurden zu 24, 22, 18, 15, 14 und acht Monaten Haft verurteilt, wobei Teile davon bedingt ausgesprochen wurden.
 

Verbrechen nach dem Verbotsgesetz

Zwei der Angeklagten müssen zusätzlich eine Geldstrafe von 2.160 bzw. 5.040 Euro bezahlen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Beschuldigten baten um drei Tage Bedenkzeit, weshalb der Urteilsspruch nicht rechtskräftig ist.
 
Die Männer mussten sich wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz verantworten. Sie sollen 2013 in Österreich die rechtsradikale Verbindung "Legion Werwolf - Sektion Ostmark" gegründet haben, außerdem waren einschlägige Tätowierungen und Aussagen Gegenstand der Verhandlung. Ursprünglich waren acht Männer angeklagt, doch nur sieben waren erschienen.
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