Mordversuch

Streit um ein Gramm Drogen - 17-Jähriger stach dreimal zu

Ein 17-jähriger Ägypter stach in Kärnten vor einem Asylheim im Streit um ein Gramm Cannabis um 10 Euro dreimal auf einen Rumänen ein - der wäre ohne Not-OP gestorben. Nun fasste der Angreifer wegen Mordversuchs (nicht rechtskräftig) vor Gericht vier Jahre Haft aus.

Ktn. Die Anklage, die am Freitag in Klagenfurt verhandelt wurde, beruhte auf Aussagen des Opfers: Demnach habe der Ägypter eine Woche davor Cannabis für 20 Euro an eine Freundin des Rumänen verkauft. Weil die Frau statt der vereinbarten zwei nur ein Gramm bekommen hatte, begleitete ihr Bekannter sie zu besagtem Treffen am 9. Mai 2025, um den jungen Dealer - der in einem Asylheim wohnte - zur Rede zu stellen. Als der 17-Jährige ein Messer zückte, sei der 20-jährige Kontrahent geflohen, vom Angeklagten eingeholt und attackiert worden.

Dem widersprach der Angeklagte vehement. Er bekenne sich nur als teilweise schuldig. Denn anfangs habe es sich nur um Notwehr gehandelt. Er sei vom Widersacher - der ihm körperlich überlegen war - in den Schwitzkasten genommen und gewürgt worden: "Ich habe keine Luft bekommen. Ich wusste nicht, was ich machen soll. Ich hatte Angst zu sterben!" Aus dieser Position heraus habe er wild um sich geschlagen und versucht, seinen Kontrahenten mit dem Messer zu verletzen. Dass er jedoch nach der Rangelei nochmals auf den Mann eingestochen habe, tue ihm sehr leid, dafür verantworte er sich.

Wie die Verteidigerin des Angeklagten, Margarita Obergantschnig, erklärte, habe ihr Mandant wegen des fehlenden Gramms Cannabis Drohnachrichten vom späteren Opfer erhalten. "Wenn er gewusst hätte, dass der Mann auch zum Treffpunkt kommt, wäre er gar nicht hingegangen", so die Verteidigerin.

Der 20-jährige Rumäne, auf den eingestochen wurde, schilderte in seiner Zeugenaussage, dass er bei dem Treffen den Angeklagten zur Rede gestellt habe. Als dieser davongerannt sei, habe er ihn bis zur Asylunterkunft verfolgt, weil er das fehlende Gramm haben wollte. Videoaufzeichnungen vor dem Asylheim belegten, dass der Angeklagte mit dem Messer fuchtelnd auf den 20-Jährigen zuging - der lief daraufhin, verfolgt vom anderen, weg. Die Flucht endete in einer Sackgasse. 

"Schwitzkastenposition ausgeschlossen"

Eine Gerichtsmedizinerin erklärte dem Geschworenengericht, dass die erste Stichverletzung im unteren linken Rückenbereich vier bis fünf Zentimeter tief war, mit einem starken Blutverlust einherging und notoperiert werden musste: "Diese Verletzung hätte ohne zeitnahe medizinische Versorgung zum Tod geführt." Auf der Rückseite des linken Oberschenkels kam es zu einer kombinierten Stich-/Schnittverletzung. Dass die Verletzung im Brustkorb nicht tiefer gegangen sei, sei "reines Glück" gewesen, auch diese "Bewegung wäre dazu geeignet gewesen, den Tod herbeizuführen". Aufgrund der geraden Einstiche könne ausgeschlossen werden, dass die Verletzungen aus einer Schwitzkastenposition heraus entstanden sind.

Staatsanwältin Doris Kügler sah die Kriterien für einen bedingten Vorsatz und versuchten Mord erfüllt: "Es reicht, wenn der Angeklagte es ernstlich für möglich hält, dass das Opfer durch den Angriff stirbt." Einen Mordversuch hielt Verteidigerin Obergantschnig für "äußerst weit hergeholt", immerhin sei ihr Mandant in Panik und dem Opfer körperlich unterlegen gewesen. Die acht Geschworenen waren sich einig und sahen in dem Geschehenen einen Mordversuch ohne aus Notwehr zu handeln. Bei einem Strafrahmen von ein bis 15 Jahren fand das Gericht vier Jahre unbedingte Freiheitsstrafe als angemessen, die Vorhaft wird angerechnet. Zusätzlich muss der Angeklagte 2.500 Euro an das Opfer zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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