Laut Gutachten:

Teichtmeister drohte Burgtheater mit Klage

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Ein Gutachten zeigt, dass Schauspieler Florian Teichtmeister mit Klagen gedroht haben soll.

Das Vorgehen des Burgtheaters und der Bundestheater-Holding im Fall Florian Teichtmeister war korrekt – zu diesem Schluss kommt das von Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) beauftragte Gutachten, das am Montag veröffentlicht wurde. Darin kommt Arbeitsrechtsexpertin Sieglinde Gahleitner zu dem Schluss, dass die Führungspersonen im Bundestheaterkonzern sich keiner Pflichtverletzungen im Umgang mit der Causa schuldig gemacht hätten.

Festgehalten wird jedoch auch, dass "im Ermessen allerdings weitere Schritte gesetzt werden hätten können und insbesondere Optimierungsmöglichkeiten bei Dokumentation und Begleitung existiert hätten, die in Zukunft genutzt werden sollten". Das Gutachten unterstreicht, dass sich das Burgtheater zum Zeitpunkt des Auftauchens der Gerüchte um einen damals nicht näher genannten Schauspieler "rechtlich von zwei unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien beraten lassen und dabei die übereinstimmende Rechtsauskunft bekommen hat, dass allein Gerüchte oder eine Verdachtslage nicht zur Setzung arbeitsrechtlicher Schritte berechtigen". Das Burgtheater habe auch laut einer strafrechtlichen Expertise nicht die Möglichkeit zur Akteneinsicht gehabt. Sowohl in Hinblick auf das "Recht auf angemessene Beschäftigung" als auch auf Verständigungspflichten der Behörden gelte es jedoch, den gesetzgeberischen Änderungsbedarf zu prüfen, wie das Gutachten anregt.

In Zukunft sollen aber die bestehenden Compliance-Richtlinien überarbeitet werden.

Teichtmeister drohte Burgtheater mit Klage

Nachdem erste Gerüchte und polizeiliche Ermittlungen gegen Teichtmeister im September 2021 bekannt worden waren, hatte das Burgtheater hatte versucht, den Schauspieler im gegenseitigen Einvernehmen weniger häufig oder weniger prominent zu besetzen. Laut Gutachten habe sich Teichtmeister dagegen gewehrt und mit Klagen gedroht. 

"Kann sohin ein gerüchteweise geäußerter Verdacht gegen einen Schauspieler durch den Arbeitgeber nicht erhärtet werden, so kann die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht als pflichtwidrig angesehen werden", so das Gutachten.

Das Resümee der Kunst- und Kulturstaatssekretärin Mayer: "Das Burgtheater und die Bundestheater-Holding haben ihre Pflichten im Umgang mit dem Fall erfüllt - das heißt aber nicht, dass man nicht noch mehr hätte tun können." "Wir werden deshalb eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die den Umgang mit schwerwiegenden Vorwürfen gegen Mitarbeiter des Bundestheater-Konzerns - welcher Art auch immer sie sein mögen - noch besser und professioneller zu gestalten", so Mayer. Eine "Kultur des Wegschauens" habe im Kulturbereich genauso wenig eine Berechtigung wie in allen anderen Gesellschaftsbereichen. "Wir müssen hinschauen und den Opfern das Gefühl geben, dass sie gehört und ernst genommen werden."

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