Die österreichische Notariatskammer hat massive rechtliche Bedenken, die nun geprüft werden.
Laut Finanzministerium gibt es keine Einwände, wenn es bei einer einmaligen Verlosung bleibt und solche Verlosungen nicht gewerbsmäßig abgewickelt werden.
Allerdings nimmt die Notariatskammer Abstand von diesen Rechtsgeschäften. Sie will sämtliche Hausverlosungen in Österreich genau prüfen lassen.
Die Prüfung werde etwa vier bis fünf Wochen dauern, schätzt Christoph Winder, Vertreter der Notariatskammer. So sei z.B. die strafrechtliche Einordnung problematisch. Das Strafgesetz verbiete ohne Ausnahme Glücksspiele, wenn die Ermittlung von Gewinn und Verlust vom Zufall abhängig ist.
Geldwäsche-Problematik
Wohl verlautet aus dem
Bundesministerium für Finanzen, dass Verlosungen von Liegenschaften unter
bestimmten Voraussetzungen nicht bewilligungspflichtig sind. Ob der Wegfall
der Bewilligungspflicht strafrechtlich diese Verlosungen saniert, erscheint
noch ungeklärt. Kammerpräsident Klaus Woschnak: "Neben der strafrechtlichen
Beurteilung sind auch u.a. die Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche
zu beachten. Eine EU-Richtlinie bezeichnet Immobiliengeschäfte als
geldwäschegeneigt. Deshalb ist bei Abschluss von Geschäften dieser Art
besondere Vorsicht geboten." So bestünden bei Geschäften dieser Art
besondere gesetzliche Offenlegungs- und Identifizierungspflichten.
Die Notariatskammer rät daher zur Vermeidung strafbarer Handlungen und anderer Nachteile dazu, auf Verlosungen von Liegenschaften zu verzichten, solange nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen geklärt sind.