Die Eltern eines 23-Jährigen erheben schwere Vorwürfe gegen die Justiz: Ihr Sohn starb in der JA Josefstadt. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.
Wien. Im Zusammenhang mit der Verzweiflungstat eines psychisch kranken Häftlings, der sich im Mai 2025 in der Justizanstalt (JA) Josefstadt das Leben nahm, erhebt der "Falter" in seiner aktuellen Ausgabe erneut Vorwürfe gegen die Justiz - zuletzt stand ja der Tod eines Häftling in der JA Hirtenberg in NÖ im Fokus. Im aktuellen Fall sei ein 23-Jähriger in U-Haft gekommen und nicht in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden, obwohl eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes seine Begutachtung angeregt und die Eltern aus Sorge um ihren Sohn "dringenden Handlungsbedarf" eingefordert hätten.
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Justizanstalt Josefstadt in Wien
Der Wiener Rechtsanwalt Sebastian Lesigang, der den Vater anwaltlich vertritt, bekräftigte im Gespräch mit der APA: "Wir verlangen volle Aufklärung."
Die Vorgeschichte: Der 23-Jährige war Ende April 2025 festgenommen und in weiterer Folge wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden, nachdem er seine Mutter tätlich angegriffen und in einem Einkaufszentrum randaliert hatte. Laut Lesigang war der junge Mann seit Februar 2025 psychisch auffällig, dürfte die ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen haben und hätte nicht im Normalvollzug in einer herkömmlichen JA inhaftiert werden dürfen. "Er hatte einen psychotischen Schub. Es lagen deutliche Hinweise auf eine Erkrankung und eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit vor. Er hätte laut Strafprozessordnung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht und dort behandelt werden müssen"!"
Insasse bekam keine Medikamente
In der U-Haft habe der 23-Jährige zwar Kontakt zu einer Psychologin bzw. Psychiaterin gehabt. "Er hat aber keine Medikamente bekommen. Das hat die Obduktion ergeben", meinte Lesigang.
Wie der "Falter" berichtet, soll der 23-Jährige Ende Februar 2025 mit einer Psychose von einer Reise zurückgekehrt sein. Er war in weiterer Folge mehrmals in einem psychiatrischen Krankenhaus, wurde aber nicht stationär aufgenommen. Die Ärzte führten den Zustand des Sohnes aus gutem Hause, der Wirtschaft studiert hatte, auf "multiplen Substanzgebrauch" und den Konsum psychotroper Substanzen zurück. Nach seiner Festnahme beantragte die Staatsanwaltschaft die Verhängung der U-Haft, obwohl der zuständige Sachbearbeiter schriftlich "begründete Zweifel betreffend die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten" festgehalten haben soll.
Die U-Haft wurde nach 14 Tagen um ein weiteres Monat verlängert, obwohl sich zwischenzeitlich neue Indizien in Richtung einer psychischen Erkrankung ergeben haben sollen. Einem Enthaftungsantrag der Verteidigung wurde nicht entsprochen. Auch die von angeregte Unterbringung ihres Mandanten in einer WG wurde abgelehnt. Am Morgen des 10. Mai wurde der 23-Jährige von Mitgefangenen - er war in einem Mehrpersonenhaftraum untergebracht - tot in seinem Bett aufgefunden. Wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, hatte der junge Mann Suizid begangen.
Jetzt Ermittlungsverfahren anhängig
Seit September 2025 ist bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten in dieser Sache ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung anhängig, das formal vorerst gegen unbekannte Täter geführt wird. Heute, Dienstag, forderte der zuständige Staatsanwalt die internen Unterlagen der Generaldirektion für Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen sowie einen Auszug aus dem elektronischen Vollzugsmanagement zum gegenständlichen Todesfall an. Ein zur Klärung der Schuldfrage beigezogener psychiatrischer Sachverständiger kam zum Schluss, die ärztlich-psychiatrische Betreuung des 23-Jährigen in der JA Josefstadt sei "unter Berücksichtigung des Risikos bzw. der Nicht-Vorhersehbarkeit einer ernstlichen und erheblichen Selbstgefährdung angemessen" gewesen.
Zur Suizidprävention sei jedoch "eine offene Kommunikation" wichtig. Dass in der JA die Dokumentationssysteme des Sozialen Diensts und des Psychiatrischen Diensts getrennt geführt wurden und in diese wechselseitig nicht Einsicht genommen werden konnten, bezeichnete der psychiatrische Sachverständige als ein "gewisses Hemmnis in der raschen und unbeeinträchtigten Überblicksgewinnung."