Die Schottin verursachte mit ihrem rennmäßig ausgestatteten Porsche einen verheerenden Unfall.
Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist eine 27 Jahre alte Frau aus Schottland am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden. Die Britin hatte im Juni 2009 südlich von Klagenfurt einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem zwei Menschen getötet, zwei weitere und die junge Frau selbst schwer verletzt worden sind. Das Urteil ist rechtskräftig.
Amnesie
"Ich fühle mich schlecht, ich wünschte mir, es wäre nie
passiert", zeigte sich die Angeklagte - sie bekannte sich schuldig -
reumütig. Überdies gab sie an, sich an nichts erinnern zu können, ihre
Amnesie ist medizinisch bestätigt.
Porsche geröt ins Schleudern
Als "illustren Ausflug, der in
einer Katastrophe gemündet" ist, beschrieb Staatsanwalt Andreas Liensberger
den Unfall. Er hatte sich am 6. Juni 2009 auf der Loiblpass-Bundesstraße (B
91) in Köttmannsdorf (Bezirk Klagenfurt-Land) ereignet. Die junge Frau war
mit ihrem Porsche 911 auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern geraten. Das
Fahrzeug drehte sich um die eigene Achse und krachte mit dem Heck in einen
entgegenkommenden, mit drei Personen besetzten Mazda - zwei davon starben.
Der Lenker, die Angeklagte und ihr 25-jähriger Bruder, der neben ihr am
Beifahrersitz gesessen war, wurden schwer verletzt.
Rennmäßig ausgerüstet
Laut Gutachten handelte es
sich bei dem Porsche um eine Rennversion, die eigens für den Motorsport
gebaut wird. Er war auch "rennmäßig" ausgerüstet. Die Reifen waren
sogenannte "Semi-Slicks" - schmale Reifen mit wenig Profil, zudem war der
Wagen mit einem "Rennkäfig" ausgestattet. Die Britin soll mit einer
Geschwindigkeit von etwa 122 Kilometern pro Stunde gefahren sein, der Mazda
mit etwa 40 km/h.
Straßenrennen
Vermutungen, wonach die Beschuldigte an einem
illegalen Straßenrennen teilgenommen haben soll, konnten nicht bestätigt
werden. Ihrer Aussage zufolge war sie mit ein paar Freunden unterwegs nach
Budapest, um dort lediglich "ein Renntraining zu absolvieren". Zeugen
wiederum berichteten von mehreren Porsches, die kurz vor dem Unfall auf der
selben Strecke durch aggressive Fahrweise aufgefallen waren.
Das Auto, die überhöhte Geschwindigkeit, die Reifen und nicht zuletzt die Fahrweise der 27-Jährigen nannte Richter Christian Liebhauser-Karl "kausal dafür, dass besonders gefährliche Umstände" bei dem Unfall gegeben waren. Mildernd auf das Urteil wirkten sich unter anderem die Unbescholtenheit und das Schuldbekenntnis aus. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft meldeten Rechtsmittelverzicht an.