Zwei Feldkircher sind am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Raubes zu zweieinhalb bzw. drei Jahren Haft verurteilt worden.
Die beiden Männer im Alter von 19 und 20 Jahren hatten im September vergangenen Jahres einen Gast in einem Feldkircher Lokal beraubt. Bewaffnet mit einem Küchenmesser erbeuteten sie 300 Euro. Die Urteile sind rechtskräftig.
Mangelhaft maskiert
Im September 2007 waren der damals 19-jährige
Fliesenleger und sein damals 18-jähriger Begleiter Gast einer Feldkircher
Bar. Nach dem Lokalbesuch fassten sie in ihrer Dachwohnung oberhalb der Bar
den Beschluss, einen Gast zu berauben. Aufgrund ihrer mangelhaften
Maskierung konnten die Täter binnen kurzer Zeit ausgeforscht werden. Sie
hatten sich lediglich ein zerschnittenes T-Shirt über den Kopf gezogen.
Vorstrafen am Kerbholz
"Beide Angeklagte haben ein massives
Alkohol- und Aggressionsproblem", leitete Staatsanwalt Franz Pflanzner sein
Plädoyer ein. Den Hintergrund für die Tat sahen die beiden Männer vor
Gericht in ihrem Alkoholproblem. Die acht Geschworenen erkannten die beiden
einstimmig für schuldig. Mildernd wirkte sich bei der Strafzumessung das
Geständnis, ihr jugendliches Alter, die teilweise Schadenswiedergutmachung
und ihre schwere Kindheit aus. Erschwerend war hingegen die
Vorstrafenbelastung der beiden.