Die Wasserknappheit sorgt für scharfe Regeln in den Gemeinden.
"An alle Gemeindebürger - bitte beenden Sie die Poolfüllungen sofort!", schrieb die Gleinstättner Bürgermeisterin Elke Halbwirth via Facebook Anfang Mai: "Die ersten Gemeindebürger haben bereits kein Wasser mehr". Es sind Fälle wie diese die in den Gemeinden in den letzten Jahren zu einem Umdenken und einer erhöhten Vorsicht geführt haben.
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Mittlerweile sind die Pools in den Gemeinden allerdings befüllt, akute Wasserengpässe sind in den Bundesländern ebenso kein Thema. Zwar ist auch ein generelles Poolverbot derzeit vom Tisch, aber immer mehr Gemeinden setzen auf eine Art "Befüllungs-Verbot" - zumindest ohne vorherige Anmeldung.
Unterschiedliche Handhabe von Gemeinde zu Gemeinde
Pool-Besitzerinnen und -Besitzer müssen sich bereits in einigen Gemeinden vorab - teils auch online möglich - anmelden, um ihren Pool zu befüllen. Anschließend bekommt man einen Befüllungszeitraum zugewiesen. Dadurch sollen Spitzenbelastungen vermieden und die Wasserentnahme besser verteilt werden.
Die Pool-Handhabe wird allerdings von Gemeinde zu Gemeinde und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt. Eine Gemeinde, die bereits 2013 ein "Pool-Befüllungsmanagement" eingeführt hat, ist das 1.400-Seelen-Dorf Kraubath an der Mur.
Neben dem zugewiesenen Befüllungszeitraum verpflichten sich Pool-Besitzerinnen und -Besitzer auch dazu, das Poolwasser nach der Saison im eigenen Grund versickern zu lassen. Im Gegenzug wird ihnen eine Kanalgebührenbefreiung für die befüllte Wassermenge gewährt. Rund 80 bis 90 Prozent der Betroffenen würden sich mittlerweile an diese Vorgaben halten, resümierte Bürgermeister Erich Ofner erst kürzlich.