Wiener Landtag

Fix! Mindestsicherung wird gekürzt

Der Wiener Landtag hat am Mittwoch eine Novelle beschlossen, bei der die Mindestsicherung ab 2026 gekürzt wird. Den Anspruch verlieren damit unter anderem subsidiär Schutzberechtigte.

Subsidiär schutzberechtigte Personen werden also ab dem nächsten Jahr in die Grundversorgung fallen. Auch jene Geflüchteten, die schon jetzt den Status bekommen haben.

Doch auch normale Familien werden Einschnitte befürchten müssen. Wie das Rathaus verlauten ließ, wird eine Familie mit fünf Kindern durch die Neuregelung bei der Mietbeihilfe rund 400 Euro weniger pro Monat kassieren.

Für das Wohnen zweckgewidmete Beiträge werden künftig auch bei Kindern von der Mietbeihilfe abgezogen. WGs werden Familien gleichgestellt, wodurch die Bezugshöhe für Einzelpersonen sinkt und auch Sonderzahlungen werden wohl deutlich gekürzt.

Kritisierte Praxis bleibt unverändert

Lediglich die Regierungsfraktionen SPÖ und NEOS gaben ihre Zustimmung zu dieser Umsetzung. Die Grünen fürchten Auswirkungen für Kinder und Menschen mit Behinderung, ÖVP und FPÖ waren grundsätzlich positiv gestimmt, fordern aber noch mehr Maßnahmen in diese Richtung.

Keine Änderung wird es bei den Beträgen pro Kind geben. Unabhängig von der Anzahl der Kinder in einer Familie, wird jedes denselben Betrag bekommen - 326 Euro pro Monat. Diese Regelung erhielt immer wieder Kritik. Bei Alleinstehenden und Alleinerziehern bleibt es beim Satz von rund 1.209 Euro pro Monat.

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