Wien

Granaten-Mord: 12 und 20 Jahre Haft

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Drei Schuldsprüche - Angeklagter kollabierte bei Urteilsverkündung.

Mit drei Schuldsprüchen im vollem Umfang der Anklage ist am Mittwoch der Prozess um den sogenannten Wiener Handgranatenmord zu Ende gegangen. Kristijan H. wurde im Straflandesgericht wegen Doppelmordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seine Schwester Renata H. und sein Freund Dejan V. erhielten als Beitragstäter zum Doppelmord zwölf bzw. 20 Jahre.



Während die vorsitzende Richterin Martina Krainz die Urteile verkündete, kollabierte Dejan V. Er verdrehte die Augen, sackte mit leichenblassem Gesicht zusammen, kam zunächst auf der Anklagebank und schließlich auf dem Fußboden zu liegen. Im Publikum anwesende Angehörige des Mannes stießen Schreie des Entsetzens auf und forderten "Gebt's ihm wenigstens a Wasser!" Zwei Männer, die zum Zusammengebrochenen stürmen wollten, wurden vom Staatsanwalt Leopold Bien zurückgerufen: "Bleiben Sie hinten!" Die Verhandlung wurde zur ärztlichen Versorgung des 30-Jährigen unterbrochen.

Granaten-Mord in Ottakring
In der Nacht auf den 11. Jänner 2014 waren der Transportunternehmer Zlatko N. (45) und der zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigte Horst Waldemar W. (57) auf spektakuläre Weise in der Odoakergasse in Wien-Ottakring ums Leben gebracht worden. Die beiden hatten mit dem 35-jährigen Kristijan H. einträgliche Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht, der ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft wurde. Der 35-Jährige soll die beiden laut Anklage getötet haben, weil er befürchtete, diese könnten ihn mit seinen illegalen Geschäften auffliegen lassen.

Als Beitragstäter zum inkriminierten Doppelmord sind die 43-Jährige Schwester von Kristijan H. sowie ein 35-jähriger Freund des Mannes angeklagt. Während sich Kristijan H. grundsätzlich schuldig bekannte, während des Verfahrens aber von seinem Schweigerecht Gebrauch machte und keine an ihn gerichteten Fragen beantwortete, streiten die Mitangeklagten die ihnen unterstellte Beitragstäterschaft ab. Sie hätten den Bruder bzw. den Freund zwar zum Tatort begleitet, aber keine Ahnung von seinen verbrecherischen Plänen gehabt.

 

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