Gericht sprach der Muslima 2.000 Euro zu

Kein Kindergarten-Job wegen Kopftuch

Kein Kindergarten-Job wegen Kopftuch
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Eine 19-Jährige fühlte sich im Bewerbungsgespräch diskriminiert – und klagte.
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Wien. Die junge Frau wurde bei ihrem Bewerbungsverfahren zur Kindergartenassistenin laut Klagsverband immer wieder nach ihrem Kopftuch gefragt und dazu gedrängt, es abzulegen. Sie erhielt den Ausbildungsplatz bei dem Wiener Anbieter nicht. Mit Hilfe der Gleichbehandlungsanwaltschaft der Dokustelle Islamfeindlichkeit und Antimuslimischer Rassismus wurde für die 19-Jährige Klage eingereicht. Und sie bekam Recht. Das Gericht stellte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion fest. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte die Entscheidung des Bezirksgerichts Innere Stadt.

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