Mord-Alarm

Keller-Leiche beim Steffl: Kripo ermittelt

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Nach einem Brand mit einem Toten in der Spiegelgasse in der Wiener Innenstadt - keine 50 Meter vom Stephansdom entfernt - hat die Polizei am Dienstag Ermittlungen wegen der "bedenklichen Umstände" aufgenommen.  

Wien. Entdeckt wurde der Tote schon in der Nacht auf Dienstag, nachdem die Wiener Feuerwehr am späten Montagabend zu dem Brand an die noble Adresse in der Spiegelgasse nächst dem Graben und dem Stock-im gerufen wurde. 

Einsatzkräfte um 23.00 Uhr alarmiert  -
Mann im 2. Keller-Untergeschoss gefunden

Alarmiert wurden die Einsatzkräfte um 23.00 Uhr, wie Feuerwehrsprecher Christian Feiler bestätigte: Acht Fahrzeuge rasten zum Brandgeschehen. 35 Mann löschten das Feuer bis 3.00 Uhr. Im Zuge dessen wurde in den verwinkelten Kellergewölben des historischen, 1886 errichteten Hauses - in dem sich unter anderem das Erzbischöfliche Metropolitan- und Diözesangericht oder ein (Beratungs-)Institut für Ehe und Familie befindet - die leblose Person entdeckt und an die Wiener Berufsrettung übergeben, die noch versuchte den bisher unbekannten Mann zu reanimieren, was aber nicht mehr  gelang. Gefunden worden war er im zweiten Untergeschoß der mehrstöckigen Kelleranlage.

Leiche in Wiener City

Spurensicherung erst nach endgültigen Brandaus 

Um wen es sich bei dem Mann handelt, der nicht in dem Haus gewohnt hat, ist laut der Polizeisprecherin noch Gegenstand von Ermittlungen. Dass es sich um einen Obdachlosen handelt, ist bei dieser Adresse - mit Gegensprechanlage, vielen Geschäften und Securitys rundherum - eher unwahrscheinlich. Die Beamten des Landeskriminalamtes konnten vorerst noch nicht in das Haus, weil der weitläufige Keller Dienstagmittag noch immer stark verraucht war und die bereits sehr erschöpften Florianis weiter mit Lüftungsmaßnahmen und Nachlöschungen beschäftigt waren.

Erst wenn die Feuerwehr ihre Arbeit abgeschlossen hat,  kann die Spurensicherung durch die Kripo beginnen. Fremdverschulden kann nicht ausgeschlossen werden: Mord-Alarm! Zumal der Tote Spuren äußerer Gewalteinwirkung am Oberkörper aufgewiesen haben soll.

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