Der Streit um den Lobautunnel und die Wiener Außenring-Schnellstraße S1 spitzt sich zu. Die Umweltorganisation VIRUS präsentierte ein brisantes Rechtsgutachten, das nicht nur den Lobautunnel-Abschnitt, sondern auch den nördlichen Freiland-Abschnitt der S1 in rechtlich unsicheres Terrain rückt.
Und das, während der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache „VIRUS II" noch gar nicht entschieden hat.
Was ist behauptet?
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"Verkehrsminister Hanke hat auf praktisch substanzloser Basis als eher symbolischen Akt die Wiederaufnahme des zweiten S1-Abschnittes ins Bauprogramm verkündet – auch für den Nordteil waren nur vermeintlich die Grundlagen vorhanden", stellt VIRUS-Koordinator Wolfgang Rehm sein Vorauspreschen spitz auf.
Immer drohend: das Unionsrecht
Rechtsgutachter Prof. Konrad Lachmayer legt nach: Fehlt eine Strategische Umweltprüfung (SUP), verdränge EU-Recht die nationalen Vorschriften – und damit auch die Handlungskompetenz der ASFINAG. Selbst rechtskräftige Baubescheide könnten das nicht overrulen. Kurz gesagt: Bestehende Genehmigungen schützen nicht vor dem Unionsrecht.Das EuGH-Urteil wird damit zur alles entscheidenden Weichenstellung. Scheitert die S1 nun endgültig am EU-Recht – war der politische Jubel über den Baubeginn 2026 dann doch nur heiße Luft?