Abschlussbericht fertig

Missbrauchsverdacht in Justizanstalt Josefstadt

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Dem Beschuldigten könnten dienstrechtliche Konsequenzen drohen. 

Nach dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von weiblichen Häftlingen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt liegt nun offenbar der Abschlussbericht des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) vor. Wie der "Falter" in seiner aktuellen Ausgabe berichtete, haben sich darin die Vorwürfe gegen einen Beamten verdichtet. Dieser versieht weiterhin Dienst in der Justizanstalt.

Erste Anzeige 2012
Im größten Gefängnis des Landes wird bereits länger ermittelt, 2012 war eine Anzeige eingelangt. Im Abschlussbericht ist nun von "psychischen Druck" des Beamten auf Frauen die Rede. Er habe die Frauen, "die seiner amtlichen Obhut anvertraut worden sind, unter Ausnützung seiner Stellung" missbraucht, schrieb der "Falter". Eine Frau gab demnach an, dass sie sich aus Angst, Privilegien zu verlieren, nicht gewehrt hätte. Die sexuelle Ausbeutung soll in Jausenräumen, Putzkammern und Wachzimmern erfolgt sein. Laut "Falter" wurde bisher nur eine Konsequenz vollzogen und die Beamtin, die den Fall aufdeckte, in eine andere Anstalt versetzt.

Dienstrechtliche Schritte könnten folgen
Der Abschlussbericht liegt bisher weder dem Justizministerium noch der Vollzugsdirektion vor. Bisher hätten sich keine Gründe ergeben, eine Suspendierung auszusprechen, sagte der Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl. Allerdings werde man, "wenn sich das Szenario verdichtet, schnell reagieren und die notwendigen Schritte setzen". Dann können "dienstrechtliche Schritte" gesetzt werden. Jedenfalls sei der Beamte "nicht im Frauenvollzug eingeteilt", sagte Prechtl.

Staatsanwaltschaft entscheidet weiter  
"Wir haben den Bericht noch nicht in den Händen", sagte auch Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium. Über das weitere Vorgehen müsse jedenfalls die Staatsanwaltschaft entscheiden. Dort sei der Abschlussbericht des BAK im Juni eingelangt, sagte Staatsanwaltschaftssprecherin Nina Bussek der APA. "Inzwischen waren aber weitere Bearbeitungen erforderlich." Derzeit werde an der Erledigung gearbeitet. "Es wird dann im Wege der Oberstaatsanwaltschaft ein Vorhabensbericht dem Bundesministerium für Justiz übermittelt", sagte Bussek.
 

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